f028160446f86f380e679221_dr2193c.jpg Dean Rohrer

Angriffskriege und die Passivität der Justiz

WASHINGTON, D.C.: Wenn die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes in diesem Monat in Kampala, Uganda, zu einer Konferenz zur Überprüfung der Arbeit des IStGH zusammenkommen, wird einer der Tagesordnungspunkte der Frage gewidmet sein, ob man das Statut des Gerichts anpassen soll, um diesem zu gestatten, die Zuständigkeit über das Verbrechen des Angriffskrieges auszuüben. Dieses Thema wurde bei der Verabschiedung des IStGH-Statuts 1998 zurückgestellt. Aufgrund meiner Erfahrung als internationaler Ankläger bin ich – als nachdrücklicher Befürworter des IStGH – der Ansicht, es wäre ein schwerer Fehler, die Zuständigkeit des Gerichts zum gegenwärtigen Zeitpunkt um das Verbrechen des Angriffskrieges zu erweitern. Die Frage sollte erneut vertagt werden.

Ganz gleich, welchen Maßstab man anlegt: Der IStGH hat einen guten Anfang dabei gemacht, weltweite Unterstützung zu generieren und sein Potenzial zu demonstrieren, das Problem der Straflosigkeit von Amtsträgern bei ernsten Verbrechen gegen das Völkerrecht in Angriff zu nehmen. Zugleich jedoch sieht er sich Vorwürfen der Politisierung ausgesetzt, und er ist, als Institution, noch immer dabei, zu lernen, wie er seine Zuständigkeit über Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wirksam ausüben kann.

Die Erfahrungen des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, der sich ebenfalls mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen befasste, sollten den IStGH-Mitgliedern bei ihrer Debatte über die Ausweitung der Gerichtszuständigkeit auf Angriffskriege zur Warnung dienen.

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