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Afrika gegen den Internationalen Strafgerichtshof

NEW YORK – Am 19. Oktober übermittelte die Regierung des südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma den Vereinten Nationen Dokumente, in denen sie die Absicht ankündigt, sich vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurückzuziehen. Für zahlreiche IStGH-Beobachter kam dies durchaus überraschend.

Eine Woche davor machte sich Burundi daran, als erstes Mitgliedsland den IStGH zu verlassen.  Zuvor hatte der IStGH darauf hingewiesen, dass man Untersuchungen gegen Regierungsbeamte in Burundi einleiten und möglicherweise Anklagen gegen sie erheben werde, nachdem der Präsident von Burundi, Pierre Nkurunziza, sein Land mit der Ankündigung in Turbulenzen stürzte, eine dritte Amtszeit anzustreben, was jedoch einem Verfassungsbruch gleichkäme.   

Im Zuge der von Nkurunziza ausgelösten Unruhen kamen viele Menschen zu Tode, weswegen er  und andere offizielle Vertreter nun den Rückzug aus dem IStGH anstreben. Im Falle Südafrikas sind allerdings keine Klagen anhängig und deshalb fragen sich viele Menschen, was zu dieser Entscheidung der Regierung geführt hat.

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