Aramco oil Ian Timberlake/Getty Images

Ein aufsichtsrechtlicher Unterbietungswettlauf?

DUBAI – Angesichts intensiver Konkurrenz um den erwarteten Börsengang von Saudi Aramco – dem weltgrößten Ölunternehmen, dessen Eigentümer der saudische Staat ist – stehen Börsen und Finanzmarktaufsichten unter Druck, dem Unternehmen Anreize zu bieten, seine Aktien auch im Ausland zu notieren. Die britische Finanzaufsicht FCA scheint sich diesem Druck nun zu beugen.

Im vergangenen Monat veröffentlichte die FCA einen Vorschlag, die Notierungsbedingungen für staatseigene Emittenten, die sich für das Premium Listing Segment der Londoner Börse (LSE) qualifizieren möchten, zu lockern. Das Segment ist das Vorzeigesegment der Börse und bisher streng reguliert. Der Vorschlag wird als rein technische Frage präsentiert, doch ist er aus über Saudi Aramco hinausgehenden Gründen bedeutsam. Tatsächlich impliziert er, dass die Regulierungsbehörde nun die Ansicht vertritt, dass staatseigene Unternehmen eine aufsichtsrechtliche Sonderbehandlung verdienen.

In ihrem Konsultationspapier erklärt die FCA, dass „staatliche Eigentümer sich tendenziell sowohl von ihren Absichten als auch von ihrer Beschaffenheit her von Privatpersonen oder Unternehmen aus dem privaten Sektor unterscheiden“. Dies ist eine begründete Annahme – und exakt der Grund, warum staatseigene Unternehmen keine aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung erhalten sollten.

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