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Roman Polanskis amerikanischer Traum

NEW YORK – Zu welchem Zweck verhaftet die Schweiz den namhaften französisch-polnischen Filmregisseur Roman Polanski, dessen Haftbefehl 30 Jahre alt ist? Polanski, der 1977 festgenommen wurde, weil er angeblich ein 13-jähriges Mädchen in Los Angeles vergewaltigt hatte, bekannte sich des geringeren Vergehens schuldig, rechtswidrigen Beischlaf mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. In dem Glauben, sein Richter, der mittlerweile verstorbene Laurence J. Rittenband, würde sein Versprechen nicht einhalten, Polanski nach der Verbüßung von 42 Tagen in einem kalifornischen Gefängnis freizulassen, floh der Regisseur 1978 aus den Vereinigten Staaten, bevor sein endgültiges Urteil verkündet wurde.

In der Zwischenzeit hat das Opfer von Polanskis Sexualverbrechen, Samantha Geimer, ihm öffentlich vergeben und den Wunsch geäußert, die Klage zurückzuziehen. Also kann der Grund, den Fall jetzt weiterzuverfolgen, nichts mit den Rechten oder Gefühlen des Opfers zu tun haben. Auch ist es unwahrscheinlich, dass Polanski, ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern und ohne andere Vorstrafen, seine Straftat wiederholen wird.

Also ist dem Wohle der Gesellschaft nicht damit gedient, dass man ihn zwingt, nach Los Angeles zurückzukehren, um sich einem Verfahren zu stellen. Der gesunde Menschenverstand würde keinen anderen Schluss zulassen, als dass seine Verhaftung – in einem Land, das vertraglich dazu verpflichtet ist, flüchtige Rechtsbrecher an die USA auszuliefern – überhaupt keinem Zweck dient.

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