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Rechte für Roboter?

PRINCETON und WARSCHAU – Letzten Monat gab die Firma Gecko Systems bekannt, dass man Versuche mit einem, „absolut selbständig agierenden persönlichen Roboterassistenten” unternommen hatte, der auch als „Carebot“ bekannt ist. Dieser Roboter wurde dafür konzipiert, älteren oder behinderten Menschen ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Das Unternehmen berichtet, dass eine an Verlust des Kurzzeitgedächtnisses leidende Frau ein breites Lächeln aufsetzte, als der Roboter sie fragte: „Möchten Sie einen Becher Eiscreme?“ Die Frau antwortete mit „ja“ und der Roboter erledigte vermutlich den Rest.

Roboter erfüllen bereits viele Funktionen, deren Bogen sich von Tätigkeiten in der Automobilproduktion bis zur Entschärfung von Bomben – oder unheilvoller: dem Abfeuern von Raketen - spannt.  Kinder und Erwachsene spielen mit Roboterspielzeugen, während Stausauger-Roboter in einer wachsenden Zahl von Haushalten für die Reinigung und – wie Videos auf YouTube beweisen – für die Unterhaltung von Katzen sorgen. Es gibt sogar einen Robot World Cup. Bei der jüngsten Veranstaltung letzten Sommer in Graz hat sich allerdings gezeigt, dass sich die Fußballer noch keine Sorgen vor der Konkurrenz machen müssen. (Bei Schach sieht es natürlich anders aus.)

Die meisten für den Einsatz in den eigenen vier Wänden konzipierten Roboter weisen ein funktionelles Design auf – der Heimroboter von Gecko-Systems sieht aus wie R2-D2 aus Krieg der Sterne. Honda und Sony entwerfen Roboter, die eher eine Ähnlichkeit mit dem „Androiden“ C-3PO aus diesem Film haben. Es gibt auch bereits Roboter mit weichen, biegsamen Körpern, menschenähnlichen Gesichtern, einer ebensolchen Mimik und einem großen Repertoire an Bewegungen. Hanson Robotics verfügt über ein Voführmodell namens Albert, dessen Gesicht eine erstaunliche Ähnlichkeit mit Albert Einstein aufweist.

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