richardpipes_BP_Bill_Greene_The_Boston_Globe_via_Getty_Images Bill Greene/The Boston Globe/Getty Images

Der ungesetzliche Beginn der Putin’schen Gesetzesherrschaft

BOSTON: Unter den russischen Intellektuellen wie auch unter ausländischen Beobachtern herrscht weitgehende Übereinstimmung, dass eine sehr bedeutende – wenn nicht gar die bedeutendste – Aufgabe für das neue Russland in der Verankerung des Gesetzesrechtes liegt. Das bildet die Grundlage für Demokratie und freie Marktwirtschaft. Trotzdem bestehen noch immer Zweifel, ob Präsident Putin und seine Berater diesen Fakt in seinem vollen Umfang wahrgenommen haben. Einige ihrer Aktionen und Ankündigungen lassen vermuten, dass sie bei dem Aufbau eines ‚starken Staates’ der politischen Zweckdienlichkeit den Vorzug geben und dadurch das Gesetz in den Hintergrund schieben.

Fast durch die ganze Geschichte hindurch stand Russland dem Gesetz als ein Prinzip, das Herrschende und Beherrschte aneinander bindet, fremd gegenüber. Die Zaren kannten bis zum Beginn des 12.Jahrhunderts keinen gesetzlichen Zwang, welcher zum Beispiel den Absolutismus westeuropäischer Herrscher unterband oder behinderte. Bis 1785 mussten die russischen Herrscher kein privates Landeigentum respektieren, weil alle Adligen bis zur Mitte des 18.Jahrhunderts ihre Sklaven waren. Die Bauern, die ⅞ der Bevölkerung ausmachten, bestanden überwiegend aus Sklaven der Krone oder der Oberschicht. Sie konnten daher keinerlei gesetzliche Rechte in Anspruch nehmen. Die ersten russischen Gesetze wurden um 1830 verfasst und die ersten effektiven Gerichte kamen rund 30 Jahre später auf.

Natürlich gab es so etwas wie ‘Gesetz’, es diente aber nicht dem Schutz der Menschen vor der willkürlichen Autorität der Regierung. Stattdessen war es ein Mittel der Verwaltung. Es genügt allein zu sagen, dass die Beamten des Zaren ohne die Erlaubnis ihrer Herrscher niemals verklagt werden konnten. Für Privatpersonen war es also höchst unvorstellbar, selbst im Gericht als Zeuge auszusagen.

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