Öffentliche Gesundheit gegen private Freiheit?

PRINCETON – Letzten Monat hat ein Berufungsgericht in den Vereinigten Staaten eine Vorgabe der US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration aufgehoben, nach der Zigaretten in Packungen mit drastischen Gesundheitswarnungen verkauft werden sollten. Im Gegensatz dazu hat der höchste Gerichtshof in Australien zur selben Zeit ein Gesetz bestätigt, das noch viel weiter geht. Es schreibt nicht nur Gesundheitswarnungen und Bilder der körperlichen Schäden des Rauchens vor, sondern auch schlichte Packungen mit Markennamen in kleinen, unauffälligen Schrifttypen und ohne Farben, mit Ausnahme eines schmutzigen Brauntons.

Die Entscheidung in den USA wurde mit dem in der amerikanischen Verfassung festgelegten Recht auf freie Rede begründet. Das Gericht erklärte die von der Regierung gewünschten sachlichen Gesundheitswarnungen für möglich, aber in einer Mehrheitsentscheidung wurde die Verwendung von Bildern abgelehnt. In Australien ging es um die Frage, ob das Gesetz zu unkompensierter Enteignung führt – in diesem Fall des intellektuellen Eigentums der Tabakkonzerne an ihren Markenrechten. Das Oberste Gericht wies dies zurück.

Hinter diesen Unterschieden steht allerdings eine umfassendere Frage: Wer bestimmt die richtige Balance zwischen öffentlicher Gesundheit und der Freiheit des persönlichen Ausdrucks? In den USA liegt dies bei den Gerichten, die dazu in erster Linie einen 225 Jahre alten Text interpretieren, und wenn dadurch die Regierung daran gehindert wird, Techniken anzuwenden, die die Anzahl der Todesopfer durch Zigaretten verringern – aktuell etwa 443.000 Amerikaner pro Jahr – dann soll es eben so sein. In Australien, wo die Freiheit der eigenen Meinung nicht explizit durch die Verfassung geschützt ist, neigen Gerichte viel eher dazu, das Recht demokratisch gewählter Regierungen zu respektieren, dies selbst zu entscheiden.

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