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Funktioniert das öffentlich-rechtliche Bankwesen?

NEW YORK – Drei Jahrzehnte nach dem Fall der Berliner Mauer führen die USA endlich ein öffentlich-rechtliches Bankwesen ein. Im Sommer 1989 stellte der Politiktheoretiker Francis Fukuyama die bekannte Prognose auf, dass die freie Marktwirtschaft amerikanischen Stils zum weltweiten Standardmodus für die Organisation von Volkswirtschaften werden würde. Inzwischen jedoch suchen Politiker im Kernland jenes Modells nach Alternativen.

Anders als in vielen anderen Ländern auf der Welt gab es in den USA nie einen großen öffentlich-rechtlichen Bankensektor. Doch seit diesem Monat sind öffentlich-rechtliche Banken in Kalifornien rechtlich zugelassen. Damit ist Kalifornien (nach North Dakota) der zweite und zugleich größte US-Bundesstaat, der sich diese Idee zu eigen gemacht hat. Der kalifornische Gesetzgeber hat jüngst ein Gesetz verabschiedet, das das „öffentliche Eigentum an öffentlich-rechtlichen Banken zur Erzielung von Kosteneinsparungen, zur Stärkung der lokalen Wirtschaft, zur Unterstützung der kommunalen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Befriedigung des kommunalen Infrastruktur- und Wohnungsbedarfs“ offiziell autorisiert.

Nach dem Gesetzestext zu urteilen, wird der Tätigkeitsumfang von Kaliforniens öffentlich-rechtlichen Banken stärker beschränkt sein als der öffentlich-rechtlicher Bankensektoren andernorts. Es wird sich dabei um kommunale, nicht gewinnorientiert arbeitende Unternehmen mit festgelegtem öffentlichen Auftrag handeln. Einige werden möglicherweise als Handelsbanken agieren, Einlagen akzeptieren und Kredite vergeben, und andere als Industriebanken mit Schwerpunkt auf Investitionen in die Infrastruktur dienen.

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