Die Rückholung von Auslandsgewinnen

CAMBRIDGE – Immer mehr amerikanische Unternehmen planen, ihren Hauptgeschäftssitz nach Europa zu verlegen. Mit diesem als „Inversion“ bekannten Modell können sich die Konzerne den eindeutig unvorteilhaften Körperschaftsteuer-Bestimmungen in den Vereinigten Staaten entziehen und ihre Steuerlast verringern. Was sollen politische Entscheidungsträger in den USA unternehmen?

Die Regierung von Präsident Barack Obama ist bestrebt der Verlagerung der Unternehmenssitze durch Verwaltungsmaßnahmen einen Riegel vorzuschieben, die vor Gericht möglicherweise nicht standhalten. Es wäre wesentlich besser, einen parteiübergreifenden Gesetzesplan mit dem Ziel zu entwickeln, die Versuchung Firmensitze zu verlagern von vornherein zu vermeiden. Ein solcher Plan, sofern er für multinational tätige US-Unternehmen attraktiv ist, könnte zu einer Verlagerung von Beschäftigung und Produktion in die USA und zu höheren Steuereinnahmen führen.

Nach derzeit geltendem Recht werden US-Unternehmensgewinne mit 35% besteuert – dem höchsten Steuersatz unter OECD-Ländern, in denen dieser durchschnittlich bei 25% liegt. Diese Steuer wird für Gewinne entrichtet, die in den USA erzielt wurden und für Gewinne ausländischer Tochterunternehmen der US-Konzerne, die in die USA zurückgeholt (repatriiert) werden.

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