Urteil über Mario Monti

Der EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, steht häufig im Rampenlicht und erntet bei solchen Gelegenheiten üblicherweise Beifall. In den letzten Jahren konnte er bedeutende Erfolge bei der Eindämmung eines der Grundübel der europäischen Wirtschaft, der staatlichen Wirtschaftshilfe, verbuchen. Momentan stehen diese Erfolge allerdings aufgrund einer Reihe sensationeller Niederlagen vor Gericht auf dem Spiel. Nachdem nun ein Prozess gegen den Softwareriesen Microsoft unmittelbar bevorstehen dürfte, muss Kommissar Monti rasch wieder Tritt fassen.

Innerhalb weniger Wochen erklärte der Europäische Gerichtshof (der für Berufungen gegen Entscheidungen der Kommission zuständig ist) drei Bescheide Montis für nichtig, in denen beabsichtigte Unternehmenszusammenschlüsse abgelehnt wurden. Prinzipiell sind staatliche Wirtschaftshilfe und Zusammenschlüsse von Privatunternehmen natürlich zwei verschiedene Paar Schuhe, aber Niederlagen in einem Bereich untergraben Montis Autorität auch im anderen, vor allem im Kampf gegen staatliche Wirtschaftshilfe.

Die Gerichtsurteile gegen die Entscheidungen Montis sind verheerend. Im Fall des Zusammenschlusses der Elektrokonzerne Schneider/Legrand, stellt das Gericht ,,mehrere offensichtliche Fehler, Auslassungen und Widersprüche in der wirtschaftlichen Argumentation der Kommission" fest, sowie ,,Formfehler, die eine Verletzung der Rechte der Verteidigung darstellen". Im Fall Tetra Laval entschied das Gericht, dass Montis ,,wirtschaftliche Analyse der unmittelbar wettbewerbsschädigenden Folgen" auf ,,unzureichenden Beweisen und einer Reihe offensichtlicher Begründungsfehler" beruhe.

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