Deutschlands Pyrrhussieg

BERLIN – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gegen die Zusage der Europäischen Zentralbank entschieden, potenziell unbegrenzt Staatsanleihen notleidender Länder der Eurozone aufzukaufen und überdies den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, seine Entscheidung zu bestätigen. Bis es dazu kommt ist das Anleihenkaufprogramm „Outright Monetary Transactions” (OMT) praktisch tot und somit auch die Möglichkeit der EZB geschwächt, die Finanzmärkte wirksam und glaubwürdig zu unterstützen. Dies zu einer Zeit, da die europäischen Regierungen weiterhin nicht bereit sind, in die Bresche zu springen.

Das Bundesverfassungsgericht betrachtet das OMT-Programm als Verletzung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung. Dem Gericht zufolge kann das Programm nur legal sein, wenn es ex ante begrenzt ist, Verluste aus Anleihen ausschließt und „Eingriffe in die Preisbildung am Markt” vermeidet. Das Problem dabei ist, dass beinahe alle Instrumente der EZB diese Prinzipien verletzen, weswegen die aktuelle Entscheidung einen schweren Rückschlag für Europa darstellt.

Natürlich könnte die EZB das OMT-Programm prinzipiell weiter anwenden, zumindest bis der EuGH in der Angelegenheit entscheidet. In der Praxis allerdings würde der steigende Widerstand gegen das OMT-Programm und andere EZB-Strategien in Deutschland die beabsichtigte Anwendung des Programms - nämlich die wirksame Intervention auf den Anleihemärkten zur Eindämmung einer Panik - unmöglich machen.

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