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Die beiden Säulen der französischen Wirtschaftsreform

PARIS – Die französische Regierung hat gerade die Leitlinien für ein neues Arbeitsgesetzbuch angekündigt. Es ist ihre erste wichtige Reform. Ziel ist es, die französische Wirtschaft anzukurbeln, indem man den Unternehmen mehr Flexibilität gibt, sich an den Markt anzupassen. Die zweite wichtige Reform, die das Kabinett von Präsident Emmanuel Macron anstrebt – eine Überholung des französischen Staates –, soll in Kürze folgen.

Die Änderungen des Arbeitsgesetzbuches verfolgen vier Ziele. Erstens sollen sie direkte Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in kleinen und mittelständischen Unternehmen (wo 55% der Erwerbstätigen arbeiten) erleichtern, indem sie diesen Unternehmen gestatten, mit gewählten Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, die kein Gewerkschaftsmandat haben. Zweitens sollen sie den sozialen Dialog innerhalb größerer Unternehmen vereinfachen, indem sie separate Arbeitnehmerausschüsse (für Hygiene, Gesundheit, Sicherheit usw.) zu einem zentralen Gremium verschmelzen. Drittens sollen Kollektivverhandlungen in Bezug auf Löhne und Beschäftigung von der nationalen auf die Branchen- und/oder Unternehmensebene dezentralisiert werden. Und schließlich soll es einfacher und berechenbarer werden, Mitarbeiter zu entlassen, insbesondere durch Einführung von Ober- und Untergrenzen für die durch die Arbeitsgerichte zugesprochenen Abfindungen.

Die Reform des Arbeitsgesetzbuches wird in Kürze durch Reformen bei der Arbeitslosenversicherung und den Systemen für die berufliche Bildung ergänzt werden. Was Erstere angeht, wird die Regierung Forderungen der Gewerkschaften übernehmen, Arbeitslosenleistungen für alle Arbeitnehmerkategorien zu erbringen, einschließlich der Selbstständigen und derjenigen, die freiwillig ihren Arbeitsplatz kündigen, um sich einen neuen zu suchen. Die Kosten der Reform der Arbeitslosenversicherung werden allerdings auf 3-5 Milliarden Euro geschätzt, was möglicherweise schwer mit den Haushaltsplänen für 2018 vereinbar ist, die Ausgabekürzungen von 20 Milliarden Euro vorsehen.

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