IAEA Director General Yukiya Amano Qian Yi/ZumaPress

Eine begrüßenswerte nukleare Brennstoffbank

CANBERRA – Eines der vielen Dinge, die die Welt aus der iranischen Nuklearsaga gelernt hat, ist, dass ihre Regierungen bei der Aushandlung des Atomwaffensperrvertrages in den 1960er Jahren einen Fehler gemacht haben, als sie es unterließen, die Urananreicherung und die Wiederaufbereitung  von Plutonium zu beschränken. Dieses Versäumnis rührte anscheinend aus der inzwischen zumindest im Falle des Urans längst als falsch erwiesenen Ansicht her, dass die einzigen Staaten, die je entsprechende technische Fertigkeiten besitzen würden, entweder bereits Nuklearwaffen hätten oder (wie Deutschland) fest entschlossen seien, diese nie zu erwerben.

Infolgedessen kann heute jeder Mitgliedsstaat argumentieren, dass er gemäß dem Vertrag das „unveräußerliche Recht“ habe, jede Stufe des nuklearen Brennstoffzyklus zu verfolgen. Obwohl sich alle derartigen Rechte nur auf Aktivitäten für „friedliche Zwecke“ erstrecken, klafft hier ein gähnendes Schlupfloch. Jeder technologisch versierte Staat – und davon gibt es inzwischen Dutzende – kann Urananreicherungsanlagen mit dem offiziellen Ziel errichten, Brennstoffe für Nuklearkraftwerke oder Forschungsreaktoren zu produzieren. Diese sind jedoch per se auch geeignet, die viel hochwertigeren Brennstoffe herzustellen, die für Nuklearwaffen benötigt werden.

Es hat seinen Grund, dass derartige Einrichtungen als „Einstiegspakete für den Bombenbau“ bezeichnet werden und dass die Fortschritte des Iran in dieser Hinsicht – egal, ob absichtlich auf die Entwicklung einer latenten Fähigkeit zur Waffenherstellung ausgerichtet oder nicht – so viele andere in der internationalen Gemeinschaft verschreckt haben. Darum gab es so viel Druck, um die jetzt vorliegende Übereinkunft herbeizuführen, die die Anreichungsfähigkeiten des Iran drastisch beschränkt.

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