Der Hemmschuh der japanischen Verfassung

TOKIO – Der sich nähernde 70. Jahrestag der japanischen Niederlage im Zweiten Weltkrieg löst umfangreiche Diskussionen – und Lamentos – hinsichtlich erneut aufkeimender historischer Fehden in Ostasien aus. Doch die jüngsten Spannungen in der Region sind möglicherweise zum Teil Ausdruck des mangelnden Fortschritts in einem anderen vernachlässigten Bereich: der japanischen Verfassungsreform. Trotz der so offenkundigen Machtlosigkeit angesichts der Enthauptungen zweier japanischer Geiseln durch den Islamischen Staat hat Japan seine ihm von der amerikanischen Besatzungsmacht im Jahr 1947 auferlegte  „Friedensverfassung” nicht ein einziges Mal abgeändert. 

Auf den ersten Blick erscheint das nicht überraschend. Schließlich diente die Verfassung einem wichtigen Zweck: die Garantie, in Zukunft keine militärische Bedrohung darzustellen, ermöglichte es Japan schließlich, die ausländische Besatzungsmacht loszuwerden sowie den Prozess des Wiederaufbaus und der Demokratisierung zu verfolgen. Man bedenke allerdings Folgendes: Deutschland führte unter ähnlichen Umständen im Jahr 1949 eine von den Alliierten gebilligte Verfassung ein, die man seither dutzende Male geändert hat.

Während außerdem die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, die Anwendung militärischer Gewalt im Selbstverteidigungsfall oder als Teil eines kollektiven Sicherheitsabkommens zulässt, fordert die japanische Verfassung den vollständigen und dauerhaften Verzicht auf „die Androhung oder Anwendung von Gewalt als Mittel zur Lösung internationaler Konflikte.” Japan ist das einzige Land auf der Welt, das an derartige Beschränkungen gebunden ist – die ihm nicht nur auferlegt wurden, um ein Wiederaufleben des Militarismus zu verhindern, sondern auch um das Land für seine Regierungspolitik während des Krieges zu bestrafen. Das fortgesetzte Festhalten an diesen Bestimmungen ist unrealistisch.

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