Die Islamisierung Malaysias

Die Gesellschaft in Malaysia wird gegenwärtig von einer entscheidenden Frage gefesselt: Ist das Land, dessen Bevölkerung zu mehr als einer Hälfte aus Moslems besteht, ein islamischer Staat? In der Praxis verleihen verschiedene religiöse und ethnische Gruppen Malaysia einen deutlich multikulturellen Charakter. Die malaysische Verfassung lässt jedoch Raum für Argumente in beide Richtungen und der relativ säkulare Status Quo steht vor einer ernsten Herausforderung.

Die 1957 von einer Expertengruppe unter der Federführung der ehemaligen britischen Herrscher des Landes formulierte Verfassung enthält zwei scheinbar widersprüchliche Klauseln. Einerseits wird in Artikel 3 erklärt, dass der Islam die Religion der Föderation ist und dass Moslems ausschließlich der Islam gepredigt werden kann. Andererseits garantiert Artikel 11 Religionsfreiheit für alle. Infolgedessen existieren in Malaysia sowohl ein allgemeines Zivilgesetzbuch, das universell angewendet wird, als auch islamisches Recht, das ausschließlich auf Moslems in persönlichen und familiären Angelegenheiten angewendet wird.

In der jüngsten Vergangenheit haben einige moslemische Gruppen jedoch Druck auf die Regierung ausgeübt, Malaysia aufgrund des Artikels 3 und der überwiegend moslemischen Bevölkerung zu einem islamischen Staat zu erklären. Letztendlich wünschen sie sich, dass in Malaysia islamisches Recht gilt.

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