Zur Verteidigung des Schweizer Bankwesens

GENF – Die Führer der G-20 haben nun also erklärt, dass „die Ära des Bankgeheimnisses vorbei“ sei und drohten mit Maßnahmen gegen „unkooperative Länder, einschließlich der Steueroasen“. Niemand sollte die Schweiz zu diesen Ländern zählen, denn durch die Annahme des OECD-Standards zur internationalen Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweizer Regierung bereits die Verbesserung der internationalen Kooperation angeboten.  

Um die Auswirkungen dieser Maßnahme zu verstehen, ist es wichtig, die Hintergründe zu kennen. Die Schweizer Banken sind per Gesetz zu einem sehr hohen Grand an Vertraulichkeit gegenüber allen ihren Kunden verpflichtet – ob diese nun Schweizer oder Ausländer sind.  Jeder Banker, der Details zu Angelegenheiten seiner Kunden an nicht berechtigte Dritte weitergibt, begeht in der Schweiz eine strafbare Handlung.     

Allerdings war diese Diskretion niemals hundertprozentig und der Schweizer Gesetzgeber stellt absolut klar, was geschützt wird und was nicht. So gibt es beispielsweise keinerlei Hindernisse für strafrechtliche Ermittlungen.

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