Zur Verteidigung der internationalen Justiz

MEXICO CITY – Nicht lange nach meinem Amtsantritt als mexikanischer Außenminister 2001 geriet ein neuartiges Problem auf meinen Schreibtisch. Ein argentinischer Marineoffizier, der sich in Mexiko unter einem anderen Namen niedergelassen hatte, wurde von Spanien wegen Völkermord, Folter und Terrorismus gesucht. Der Offizier, Ricardo Miguel Cavallo, war in Misshandlungen verwickelt, die 1977 und 1978 in der berüchtigten Mechanikerschule der Marine in Buenos Aires begangen worden waren. Laut der spanischen Anklage gehörte Cavallo zur Einsatzeinheit einer Gruppe, die aktiv an der Entführung und Folter von Menschen beteiligt war, die das Militärregime als links ansah.

Die Frage, die sich mir stellte, war, ob ich Cavallo an Spanien, ein Drittland, ausliefern sollte, wo ihm der Prozess für Menschenrechtsverbrechen gemacht würde, die er in Argentinien begangen hatte. Die Unterzeichnung der Papiere wäre bahnbrechend, da es zum ersten Mal das Signal setzen würde, dass verdächtigte Straftäter überall auf der Welt mit einem Verfahren rechnen mussten, wenn es unwahrscheinlich war, dass sie in ihrem eigenen Land vor Gericht gestellt würden.

Für mich war die Entscheidung klar: Die Verbrechen verlangten Gerechtigkeit, und es war wahrscheinlicher, dass Cavallo in Spanien zur Verantwortung gezogen würde als in Argentinien. Amnestiegesetze in Argentinien schützten ihn damals vor einer Strafverfolgung. Ich unterschrieb die Auslieferungspapiere.

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