Ungeteilte Menschenrechte

Am 18. Juni setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen wichtigen Schritt in Richtung der Beseitigung jener künstlichen Trennlinie zwischen Freiheit von Furcht und Freiheit von Not, die das Menschenrechtssystem seit seinen Anfängen charakterisierte. Mit dem grünen Licht für das Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966 etablierte der Menschenrechtsrat einen wichtigen Mechanismus zur Aufdeckung von Missbräuchen, die typischerweise mit Armut, Diskriminierung, und Missachtung in Zusammenhang stehen und die von den Opfern häufig schweigend und hilflos hingenommen werden müssen.

Nun liegt es an der UNO-Generalversammlung, das Protokoll endgültig abzusegnen. Im Falle der Annahme kann dieses Instrument eine echte Änderung im Leben derjenigen herbeiführen, die oftmals an den Rändern der Gesellschaft darben und denen man ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wie angemessene Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Unterkunft und Bildung vorenthält.  

Vor sechzig Jahren erkannte man in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an, dass sowohl die Freiheit von Furcht als auch die Freiheit von Not unerlässliche Voraussetzungen für ein würdiges Leben sind. In der Erklärung werden Armut und Ausgrenzung deutlich mit Diskriminierung und ungleichen Zugang zu Ressourcen und Chancen in Zusammenhang gestellt. Die Schöpfer der Erklärung erkannten, dass soziale und kulturelle Stigmatisierung die volle Teilnahme am öffentlichen Leben ebenso ausschloss wie die Möglichkeit, die Politik zu beeinflussen und Gerechtigkeit zu erhalten.

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