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Ein Lob der Schuldenobergrenze

MÜNCHEN – Der vorläufig beigelegte Streit um die amerikanische Schuldenobergrenze verdeutlicht einmal mehr, welche Gefahren aus einer überbordenden Staatsverschuldung drohen. Der Staat unterhält eine gewaltige Umverteilungsmaschinerie, die Mittel von den Steuerzahlern an Transferempfänger und andere Nutznießer der Staatsausgaben umverteilt. Letztere wollen immer mehr, und erstere verteidigen ihren Geldbeutel mit Verve. Die Lösung des Verteilungskonflikts liegt stets in der Verschuldung. Da die Geschädigten, die später die Steuern zur Bedienung der Schulden zahlen müssen, heute noch nicht zur Wahl gehen können, ist die Verschuldung in den Demokratien der Welt stets der bequeme Ausweg aus dem Verteilungskonflikt.

Die Verlockungen der Verschuldung werden unwiderstehlich, wenn man davon ausgehen kann, dass sich ihre Lasten auf andere Bevölkerungsgruppen ausdehnen lassen als diejenigen, die heute von niedrigen Steuern oder hohen Staatsausgaben profitieren. Das ist zum Beispiel insofern der Fall, als auch Menschen, die keine Kinder haben, von der Staatsverschuldung profitieren. Ihnen gelingt es als Steuerzahler und Empfänger staatlicher Leistungen tatsächlich, die Lasten der Verschuldung auf andere Dynastien zu verschieben, denn ein Teil des Schuldendienstes fällt an, wenn ihre Familien schon gar nicht mehr da sind.

Nur in dem Maße, wie Eltern, die das Wohl ihrer Kinder und Kindeskinder mitbedenken, heute im politischen Geschäft mitwirken, wird der Hang zur übermäßigen Staatsverschuldung begrenzt. Die Härte der Republikaner beim amerikanischen Verteilungsstreit kann als Versuch verstanden werden, die eigenen Nachkommen vor Ausbeutung zu schützen. Insofern ist die Existenz der Schuldenobergrenze genauso zu begrüßen wie beispielsweise in Deutschland das im Grundgesetz verankerte Verbot jeglicher Schuldenfinanzierung, das bis spätestens 2016 beim Bund und 2020 bei den Ländern greifen wird.

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