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Das Bundesverfassungsgericht erklärt der EZB den Krieg

NEW YORK – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gerade einen Prozess in Gang gesetzt, der in der Auflösung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion münden könnte. Das Gericht hat entschieden, dass sich die Bundesbank nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten nicht mehr am Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Program ‒ PSPP) der Eurozone beteiligen darf, es sei denn, die Europäische Zentralbank weist nach, dass die mit dem PSPP angestrebten Ziele „nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf den Zeitraum zwischen den ersten Staatsanleihekäufen am 9. März 2015 und der Reinvestitionsphase, die am 1. Januar 2019 begann, so dass die Uhr am 8. November 2019 angehalten wurde, als sich die kumulierten PSPP-Käufe auf fast 2,1 Billionen Euro beliefen. Umstritten ist vor allem ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom Dezember 2018, das seinerseits zwei Schlüsselelemente enthielt.

Erstens entschied der EuGH, dass das PSPP Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht umgangen hat, der die monetäre Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten verbietet. Zweitens entschied er, dass das Programm auch nicht gegen den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ verstößt, nach dem „Inhalt und Form der Maßnahmen der Union nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen dürfen“.

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