Europäische Diskriminierung vor Gericht

Was nutzen die auf die Gewährleistung der Gleichheit vor dem Gesetz aller europäischen Bürger ausgerichteten Verträge, wenn ganze Bevölkerungsgruppen sich systematischer Diskriminierung ausgesetzt sehen? Das ist die Frage, mit der sich diese Woche die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auseinander setzen muss, wenn sie sich mit dem Berufungsantrag gegen ein Urteil befasst, das Vorwürfe über eine Diskriminierung der Roma durch die Schulbehörden der Tschechischen Republik zurückgewiesen hatte.

Alle europäischen Staaten sind Mitglied im Europarat, alle haben die Europäische Konvention für Menschenrechte unterzeichnet, 39 der 46 Mitgliedsstaaten haben das Rahmenabkommen zum Schutze nationaler Minderheiten übernommen und 14 haben das Protokoll 12 über das Verbot der Diskriminierung ratifiziert. Trotzdem sind die Lebensumstände vieler Roma weiterhin entsetzlich.

Obwohl die jüngsten Berichte der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) und des Kommissars für Menschenrechte des Europarats aus dem vergangenen Jahr einzelne Verbesserungen feststellen, zeigen sie, dass die Lebensumstände der Roma gleich geblieben sind oder sich sogar verschlechtert haben. Die Roma werden weiter diskriminiert, was den Zugang zu Wohnungen, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Schulbildung angeht, und dies trotz deutlicher, auf Betreiben und mit Unterstützung des Europarates erfolgter Anstrengungen vor Ort.

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