Europas Aufbruch

Heute werden die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedsstaaten in Rom den Vertrag zur Einsetzung einer neuen europäischen Verfassung unterzeichnen. Wir haben einen langen Weg zurückgelegt seit die sechs Gründungsmitglieder im März 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben riefen - übrigens auch in Rom.

Nach der Unterzeichnung wird der Vertrag den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung zu verstehen, warum der Vertrag ratifiziert werden soll. Einfach ausgedrückt deshalb, weil er die Interessen der europäischen Bürger mehr als je zuvor in den Mittelpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union stellt, und zwar in vierfacher Weise.

Erstens: Der Verfassungsvertrag garantiert, dass die Institutionen der Union die Grundrechte aller Menschen innerhalb der EU respektieren. Der in der Verfassung enthaltene „Grundrechtekatalog" ist umfassend und stellt den Respekt vor Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit sowie die Prinzipien der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in den Mittelpunkt. Mit der Aufnahme dieser Punkte in die Verfassung werden diese Grundrechte und Prinzipien rechtlich bindend und die Bürger erhalten größeren Spielraum, Rechtsbeschwerden vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Wenn es um den Schutz von Grundrechten geht, ist die EU weltweit führend.

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