Die unendliche Geschichte der europäischen Verfassung

Am 29. Oktober werden sich in Rom die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der Europäischen Union treffen, um den neuen Verfassungsvertrag der Union zu unterzeichnen. Man wird zweifellos die Einzigartigkeit des Dokuments rühmen und dabei handelt es sich nicht einmal um Prahlerei, denn die Verfassung der EU ist anders als alle jemals niedergeschriebenen Verfassungen.

Die meisten Verfassungen - einschließlich der amerikanischen - streben danach, die „Geschichte einzufrieren" oder eine dauerhafte institutionelle Ordnung herzustellen, die auch den Wandel der Zeiten standhält. Tatsächlich ist eine Verfassung von Natur aus ein Versuch, die Geschichte zu „zähmen", damit sie den Gesetzen des Menschen gehorcht und nicht ihrer eigenen Logik folgt, zu der auch unerwünschte Eventualitäten und die Launen des Schicksals zählen.

Im Gegensatz dazu ist die EU-Verfassung im stillschweigenden Einverständnis darüber abgefasst, dass die Institutionen, die durch sie geschaffen werden von temporären Charakter und weit vom Idealfall entfernt sind und dass es wünschenswert wäre, diese Institutionen sofort abzuändern, wenn die politische Realität es gestatten würde. Aber die Realität der Politik im heutigen Europa ermöglicht kein Dokument wie es die Unterzeichner eigentlich im Sinn hatten. Der Verfassungsentwurf in seiner vorliegenden Form sieht daher vor, einen Prozess des evolutionären Wandels in Gang zu setzen, der weitere Verbesserungen im Lauf der Zeit begründen wird - Verbesserungen, die, wie man hofft, eines Tages genau jene Arrangements abschaffen sollen, die in der EU-Verfassung von heute festgeschrieben sind.

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