cutler1_Sean GallupGetty Images_eu china flags Sean Gallup/Getty Images

Ein EU-chinesisches Abkommen für eine vergangene Ära

WASHINGTON, DC – Ende letzten Monats haben die Europäische Union und China neue Details zum von ihnen im Dezember geschlossenen Investitionsabkommen (Comprehensive Agreement on Investment bzw. CAI) veröffentlicht. Auf dem Papier haben die EU-Verhandlungsführer gewisse Fortschritte in wichtigen Bereichen wie dem Marktzugang, der Liberalisierung von Investitionen und der nachhaltigen Entwicklung gemacht. Doch kann ein inkrementelles bilaterales Abkommen wie das CAI die wirtschaftlichen Beziehungen zum heutigen China wirklich regeln?

Natürlich hat sich die EU einen Marktzugang in wichtigen Sektoren – darunter bei Elektrofahrzeugen, Cloud-Computing, Finanzdienstleistungen und im Gesundheitswesen – gesichert, und zwar weitgehend durch die Lockerung von Eigenkapitalbeschränkungen. Doch wurden detaillierte Anhänge des Abkommens bisher noch nicht veröffentlicht, und es bleibt abzuwarten, wie viele dieser Zusagen völlig neu sind. Womöglich kodifiziert das Abkommen weitgehend Schritte zur Ausweitung des Marktzugangs, die China im Rahmen eigener Investitionsgesetze und -verordnungen oder ad hoc ohnehin schon ergriffen hatte.

Zudem bilden Eigenkapitalbeschränkungen zwar eine formidable Barriere für den Marktzugang, aber beileibe nicht die einzige. Ausländische Unternehmen stehen häufig vor einer ganzen Reihe regulatorischer Hürden, die sie nur durch Genehmigungen zahlreicher staatlicher chinesischer Behörden überwinden können. Das ist häufig ein zeitraubender und frustrierender Prozess. Laut der jüngsten, im vergangenen Frühjahr durchgeführten Umfrage des US-China Business Council ist die Beschaffung von Lizenzen und verwandten Genehmigungen die sechstgrößte Herausforderung, vor der in China tätige amerikanische Unternehmen stehen.

https://prosyn.org/IO2OeBMde