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Entwicklung nach dem Prinzip der Schadensvermeidung

PARIS – Internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank-Gruppe, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungs- und Investitionsbanken betonen für die Länder, wo sie ihre Gelder ausschütten, zunehmend die Wichtigkeit von Teilhabe, guter Regierungsführung und Rechenschaftspflicht. Eine zusätzliche Überprüfung durch diese Institutionen ist begrüßenswert, weil die Entwicklungsfinanzierung ein kraftvolles Instrument zum Schutz der Menschenrechte sein kein, sofern die von ihr am stärksten betroffenen Gemeinschaften ein Mitspracherecht dabei haben, wie sie eingesetzt wird.

Unglücklicherweise gibt es derzeit zwar weltweit eine Zunahme der Entwicklungsfinanzierung, insbesondere was Energie- und Infrastrukturprojekte angeht, zugleich jedoch eine Verstärkung staatlicher Bemühungen, die Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. In diesem Umfeld kommt es immer wieder vor, dass Menschenrechtler bedroht werden. Im Jahr 2015 war dies laut einer Zählung in mehr als 109 Ländern der Fall.

Warum leisten Mitglieder einer Gemeinschaft, die Entwicklungshilfe erhält, dagegen Widerstand? In vielen Fällen tun sie es, weil sich die im Namen der Entwicklung unternommenen Investitionen negativ auf die tatsächlichen Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerungen auswirken, gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden, Mitglieder der betroffenen Gemeinschaft der Gefahr schwerer Menschenrechtsverstöße aussetzen und das örtliche Ökosystem schädigen.

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