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Tod in Lhasa

PRAG – Am 8. April wurden die zwei Tibeter Lobsang Gyaltsen und Loyak vom Mittleren Volksgericht in Lhasa zum Tod verurteilt. Man befand sie der Brandstiftung mit Todesfolge  gegen Firmen in chinesischem Eigentum für schuldig. Zwei weitere tibetische Aktivisten, Tenzin Phuntsok und Kangtsuk, wurden zum Tod mit Vollstreckungsaufschub verurteilt. Ein dritter Tibeter, Dawa Sangpo, erhielt vom gleichen Gericht eine lebenslange Haftstrafe.  

Diese jüngsten Urteile sind die ersten von chinesischen Gerichten ausgesprochenen Todesstrafen  gegen jene Demonstranten, die im Frühling 2008 an den Protesten in Lhasa und anderen tibetischen Städten teilgenommen hatten. Nachdem die Gerichtsverfahren vollständig unter Ausschluss der Weltöffentlichkeit stattfanden und auch keine unabhängigen Beobachter oder ausländischen Journalisten zugegen waren, ist stark zu bezweifeln, ob die Angeklagten ein auch nur im entferntesten faires Verfahren im Einklang mit internationalen rechtlichen Standards bekamen.

Wir appellieren daher an die Behörden der Volksrepublik China, die Entscheidung über die Exekution der Demonstranten aufzuheben und ihnen die Möglichkeit eines erneuten Verfahrens einzuräumen, das eher jenen internationalen Standards entspricht, zu deren Einhaltung sich China nach eigenen Angaben bekennt. Die erste zu befolgende Norm ist ein verifizierbares Verfahren, das auch internationalen Beobachtern offen steht.  

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