MONTREAL – Abholzung ist für rund 25% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und vor allem auf die Rohstoffproduktion für globale Märkte zurückzuführen. Ein kürzlich von der Europäischen Union verabschiedetes Gesetz zielt darauf ab, Entwaldung durch ein Verbot der Einfuhr von Rohstoffen und Produkten einzudämmen, die damit in Verbindung stehen. Die Maßnahme stellt zwar einen wichtigen Schritt dar, aber fehlende maßgebliche Daten werden ihre Wirksamkeit schwächen.
Das neue Gesetz legt Unternehmen eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung auf, in der das „Erzeugerland“, die „Geolokalisierung ... aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe und Produkte erzeugt werden“, den „Zeitraum der Erzeugung“ und „überprüfbare Informationen darüber, dass die relevanten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind“ anzugeben sind. Mit anderen Worten: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind.
Mit der neuen Verordnung soll zwar sichergestellt werden, dass Unternehmen genaue Rückverfolgbarkeitsdaten über die geografische Herkunft von Waren sammeln, die bekanntermaßen Teil ihrer Lieferketten sind, doch fehlt es ihr an der notwendigen Genauigkeit, um zu verhindern, dass Unternehmen lediglich eine Reihe möglicher Ursprünge anstelle der tatsächlichen Quellen angeben. Diese Mehrdeutigkeit gefährdet das Potenzial der Verordnung.
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In a rapidly digitalizing world, central banks are staring down a future in which they may lack the tools necessary to manage crises, and in which they may no longer be able to protect their monetary sovereignty. They should recognize that digital currency is a source of institutional salvation.
thinks governments must embrace central bank digital currencies or risk a fundamental loss of control.
MONTREAL – Abholzung ist für rund 25% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und vor allem auf die Rohstoffproduktion für globale Märkte zurückzuführen. Ein kürzlich von der Europäischen Union verabschiedetes Gesetz zielt darauf ab, Entwaldung durch ein Verbot der Einfuhr von Rohstoffen und Produkten einzudämmen, die damit in Verbindung stehen. Die Maßnahme stellt zwar einen wichtigen Schritt dar, aber fehlende maßgebliche Daten werden ihre Wirksamkeit schwächen.
Das neue Gesetz legt Unternehmen eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung auf, in der das „Erzeugerland“, die „Geolokalisierung ... aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe und Produkte erzeugt werden“, den „Zeitraum der Erzeugung“ und „überprüfbare Informationen darüber, dass die relevanten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind“ anzugeben sind. Mit anderen Worten: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind.
Mit der neuen Verordnung soll zwar sichergestellt werden, dass Unternehmen genaue Rückverfolgbarkeitsdaten über die geografische Herkunft von Waren sammeln, die bekanntermaßen Teil ihrer Lieferketten sind, doch fehlt es ihr an der notwendigen Genauigkeit, um zu verhindern, dass Unternehmen lediglich eine Reihe möglicher Ursprünge anstelle der tatsächlichen Quellen angeben. Diese Mehrdeutigkeit gefährdet das Potenzial der Verordnung.
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