Schuld und Sühne eines Flüchtlings

Der grauenhafte Mord an Giovanna Reggiani in der Nähe eines von rumänischen Flüchtlingen bewohnten Lagers in der römischen Vorstadt Tor die Quinto schockierte sowohl Italien als auch Rumänien. Der Fall erlangte Brisanz, weil er die heftigen, momentan nicht nur in Italien, sondern in ganz Europa geführten öffentlichen Debatten über den Status von Flüchtlingen und legalen Ausländern weiter anheizt.

Manche Italiener reagierten mit Gewalt. Einige italienische und rumänische Politiker, erpicht darauf, mit raschen und rigorosen Lösungen aufzuwarten, gaben skandalöse Stellungnahmen ab, die an die fremdenfeindlichen und totalitären Slogans der Vergangenheit erinnerten. Nicht ohne Ironie nehmen wir eine Art grotesker Umkehr jenes „Nationalstolzes“ wahr, den wir erlebten, als uns vom Staat vereinnahmte Stars aus Kultur und Sport als Teil des kollektiven Nationalerbes präsentiert wurden.

Da es sich bei diesem Mord um ein Einzelverbrechen handelt, ist es unverantwortlich, die Tragödie noch durch Maßnahmen zu verschlimmern, die eine ganze Minderheit ins Visier nehmen und die auch schwer wiegende moralische und soziale Konsequenzen, nicht nur für die ungerecht Bestraften, sondern auch für die Bestrafenden haben werden. Schließlich ist keine Minderheit eine homogene Gruppe. Das zeigt sich auch in dem Umstand, dass derjenige, der nach dem Verbrechen die Polizei verständigte, ein im selben Flüchtlingslager lebender Landsmann des Täters war.

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