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Eine Körperschaftsteuer auf Basis des gesunden Menschenverstands

BERKELEY – Die Regierung von US-Präsident Joe Biden bemüht sich im Rahmen ihres enormen Infrastrukturplans, die US-Körperschaftsteuer von 21% auf 28% anzuheben sowie von US-Kapitalgesellschaften im Ausland erzielte Gewinne mit einer „Mindeststeuer“ von 21% zu belegen. Ziel dabei sei es, so Finanzministerin Janet Yellen, einen internationalen „Abwärtswettlauf“ zu stoppen, indem man andere Länder dazu bewegt, ähnliche Mindestsätze für die Körperschaftsteuer zu verabschieden.

Leider scheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine frühere Zeit konzipiert, als es einfach war, die Fabriken und Raffinerien zu ermitteln, in denen Unternehmen produzierten und ihre Gewinne erzielten, und in der die Nationalität eines Unternehmen weitgehend durch den Standort seiner wichtigsten Betriebseinrichtungen und seiner Aktionäre bestimmt wurde. In der modernen Zeit betreiben multinationale Gesellschaften mit internationalem Aktionärsstamm globale Lieferketten, und ihre Wertschöpfung erfolgt unter Einsatz immaterieller Vermögenswerte ohne naturgegebenen Standort. Insofern läuft der Versuch einer Änderung des Steuersystems auf Basis des Unternehmenssitzes und der Orte, an denen Gewinne erzielt werden, auf das Bemühen hinaus, den Abwärtswettlauf durch einen Wettlauf zurück in die Vergangenheit zu ersetzen.

Falls die USA die vorgeschlagenen Maßnahmen verabschieden, aber es nicht schaffen, andere zum Mitmachen zu bewegen, haben sie sich selbst ein weniger konkurrenzfähiges Steuersystem aufgebürdet. Doch selbst wenn sie es schaffen, haben sie sich damit auf ein System festgelegt, das ständiger Veränderungen bedarf, um mit den wirtschaftlichen Realitäten Schritt zu halten, die sich immer weiter von den Kernkonzepten entfernen, auf denen das System beruht.

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