Peace activists hold banners and signs while standing on the sidewalk in front of the Consulate General of Japan in New York Albin Lohr-Jones/Pacific Press/LightRocket via Getty Images

Der lange Weg zur nuklearen Abrüstung

CANBERRA – Die nukleare Weltordnung befindet sich in einer entscheidenden Phase. Bis 12. Mai muss US-Präsident Donald Trump entscheiden, ob er das Atomabkommen mit dem Iran erneut zertifiziert oder wieder Sanktionen verhängt. Nur ein paar Wochen danach soll er den nordkoreanischen Machthaber Kim Jong-un treffen und zwar im Rahmen eines Gipfels, der auch Auswirkungen auf das Atomprogramm Nordkoreas haben wird.

Da Trump von Beratern umgeben ist, die als außenpolitische Hardliner gelten – wie etwa Außenminister Mike Pompeo und Sicherheitsberater John Bolton – ist damit zu rechnen, dass die Bemühungen um eine Entnuklearisierung noch vor Ende dieses Monats Rückschlage erleiden werden. Aus diesem Grund ist es wichtiger denn je, dass die internationale Gemeinschaft bestehende vertragliche Verpflichtungen aufrechterhält, beginnend bei dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV oder Atomwaffensperrvertrag) aus dem Jahr 1968. Dazu werden allerdings schwierige Gespräche geführt werden müssen.

Multilaterale Abkommen sind immer anfällig für lückenhafte Anwendung und das internationale Nichtverbreitungsregime bildet keine Ausnahme. Obwohl beispielsweise weder Israel noch Indien den NVV unterzeichneten, werden beide Staaten als verantwortungsvolle Mitglieder des Atomwaffenklubs betrachtet. Israel wurde wegen seiner Bombe nie mit Sanktionen belegt und Indien verfügt über eine Verzichtserklärung der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer sowie über mehrere zivile Atomabkommen mit den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada und Japan.

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