China und die WTO: Ein noch nicht erledigtes Geschäft

Chinas gewundener Weg in Richtung einer Mitgliedschaft in der Welthandels-Organisation WTO krümmt sich dem Ende entgegen. Trotzdem müssen die abschließenden Bedingungen, unter denen China der WTO beitritt, zuvor mit einer Gruppe von WTO-Mitgliedern als Stellvertreter der Organisation verhandelt und in einem formellen Abkommen, dem Beitritts-Protokoll, festgehalten werden. Umfangreiche rechtliche Streitfragen, die zunächst vernachlässigt worden waren, gilt es nun in Angriff zu nehmen.

Wenn China der WTO beitritt, muss es sich (wie alle anderen Mitglieder) einer Politik und Praktiken verpflichten, auf die man sich innerhalb der internationalen Gemeinschaft der Handelsnationen geeinigt hat und die im allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT und weiteren multilateralen Verträgen festgehalten worden sind. Die langwierigen Verhandlungen zwischen China und den USA und der Europäischen Union hinsichtlich der WTO-Mitgliedschaft haben sich hauptsächlich auf leidige Wirtschaftsfragen konzentriert, wie beispielsweise auf das Senken der Zölle, das Aufheben von Export-Quoten nach China, das Öffnen des chinesischen Marktes für Schlüsselimporte - ein Markt, für den es bisher keine Zugangsmöglichkeit gab oder dessen Zugang nur eingeschränkt möglich war; und schließlich auf das Zulassen ausländischer Investitionen in Branchen wie z.B. der Telekommunikation.

Diese bilateralen Verhandlungen werden auch den anderen Mitgliedern der WTO zu Vorteil gereichen, da eine Mitgliedschaft in der WTO China dazu verpflichten wird, alle weiteren Mitglieder gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz wurde anderen Sachfragen, die ebenfalls alle WTO-Mitglieder betreffen, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt; das gilt insbesondere für die Maßnahmen, die China ergreifen muss, um sein Niveau der Rechtsstaatlichkeit zu erhöhen, damit den Standards, die im GATT-Abkommen niedergelegt worden sind, entsprochen wird.

https://prosyn.org/q7k2STzde