Aufbau eines chinesischen Rechtsstaats

HONGKONG – Es bildet sich derzeit mit großem Tempo ein Konsens innerhalb Chinas heraus, dass die wichtigste Voraussetzung für alle Bevölkerungsgruppen umfassenden, nachhaltigen und langfristigen Frieden und Wohlstand die Rechtsstaatlichkeit ist. Es lohnt daher, zu überlegen, inwieweit sich die Rechtsstaatlichkeit von Chinas aktuellem institutionellen Rahmen unterscheidet.

Es gibt viele Definitionen für Rechtsstaatlichkeit, doch sind sich die meisten Experten über bestimmte zentrale Merkmale einig. Kenneth W. Dam von der Universität Chicago formuliert es in seinem Buch The Law-Growth Nexus so: Die Rechtstaatlichkeit schließt Geheimgesetze und die ungestrafte Missachtung des Rechts aus, schützt zugleich die Einzelnen vor rechtlicher Diskriminierung und setzt sie begünstigende Regeln zu ihren Gunsten durch.

Thomas Bingham, ehemaliger oberster RichterGroßbritanniens, hat eine etwas umfassendere, jedoch eindeutig hiermit vereinbare Definition vorgeschlagen. Für Bingham muss das Recht zugänglich und – soweit möglich – verständlich, eindeutig und berechenbar sein. Jeder sollte in Übereinstimmung mit dem Gesetz regiert werden, geschützt vor dem persönlichen Ermessen der Mächtigen, und Rechtsstreitigkeiten sollten ohne untragbare Kosten oder unverhältnismäßige Verzögerungen beigelegt werden. Es sollte Gleichheit vor dem Gesetz bestehen sowie ein hinreichender Schutz grundlegender Menschenrechte.

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