Checks and Balances in einer EU-Verfassung

Es herrscht breiter Konsens darüber, dass die EU von einer weitergehenden Zentralisierung im Bereich der inneren Sicherheit und mancher Aspekte der Außen- und Verteidigungspolitik profitieren würde. Aus der letzten Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahre 2001 geht hervor, dass 73 % der EU-Bürger eine gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik befürworten und dass zwei Drittel der Europäer der Meinung sind, die EU sollte sich auf eine gemeinsame Außenpolitik verständigen. Diese starke Unterstützung für Zentralisierung in den erwähnten Bereichen steht jedoch im Gegensatz zu der noch immer verhaltenen Zustimmung zur EU als Ganzes: Lediglich 48 % der EU-Bürger befürworten die EU-Mitgliedschaft ihres jeweiligen Landes.

Verfügt die EU jedoch über die für die Integration in diesen Bereichen notwendigen Institutionen? Das ist wohl eine der schwierigsten, aber auch wichtigsten Fragen, der man sich bei dem im März beginnenden EU-Konvent zu widmen haben wird, wo Fragen der Europäischen Verfassung auf der Tagesordnung stehen.

In anderen Bereichen war Europäische Integration immer weit mehr, als nur die Koordination politischer Strategien. Mit der Übertragung von Machtbefugnissen der einzelnen EU-Mitglieder an zentrale Stellen war immer auch die Bildung neuer Institutionen verbunden, die speziell auf den Bereich zugeschnitten waren, dessen Integration man vorantreiben wollte. Ein bemerkenswertes Charakteristikum dieses Integrationsprozesses ist, dass bislang wichtige Aspekte hinsichtlich Verantwortlichkeit und Kontrolle gewahrt blieben.

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