Ist eine Reform des Stabilitätspaktes möglich?

Die Europäische Kommission hat kürzlich wichtige Änderungsvorschläge zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) gemacht. Derzeit nun sind Kommission und ECOFIN-Rat (der Ausschuss der Wirtschafts- und Finanzminister der Eurozone) dabei, diese sowie weitere von den Mitgliedsstaaten vorgelegte Vorschläge zu überarbeiten. Eine Entscheidung wird für die erste Jahreshälfte 2005 erwartet; wie die Änderungen des Paktes aussehen werden, bleibt allerdings unklar.

Die Notwendigkeit einer Reform ist offensichtlich: Angesichts der Tatsache, dass 75-80% des Gesamthaushaltsdefizites der Eurozone in den letzten Jahren durch strukturelle Faktoren bedingt waren, wurde die durch den Pakt festgelegte Obergrenze für die nationalen Haushaltsdefizite in Höhe von 3% des BIP seit 2002 wiederholt verletzt. Kleinere Mitgliedsstaaten, insbesondere Finnland und Irland (und auch Spanien) sowie die beiden nicht zur Eurozone gehörenden Länder Dänemark und Schweden haben sich an das Prinzip ausgeglichener Haushaltsführung oder kleiner – wiewohl sich verringernder – Haushaltsüberschüsse gehalten. Die größten Mitglieder der Europäischen Union jedoch, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, waren entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, sich an die Spielregeln zu halten.

Tatsächlich konnten Frankreich und Deutschland wegen ihrer Verstöße gegen den Pakt im November 2003 nur mit Mühe und Not finanzielle Sanktionen vermeiden. Obwohl der Europäische Gerichtshof die entsprechende Entscheidung später für ungültig erklärte, ist es bei einer Pattsituation geblieben. Entweder das finanzpolitische Gebaren oder die Regeln des Paktes müssen sich deshalb ändern.

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