Jetzt Einspruch gegen die Wettbewerbspolitik der Kommission erheben

Im Dezember letzten Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch mit Reformvorschlägen zu den EU-Bestimmungen über Firmenzusammenschlüsse. Bis 31. März besteht noch die Möglichkeit in Brüssel Einwände und Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen vorzubringen. Danach wird die Kommission neue Bestimmungen zur Fusionskontrolle ausarbeiten. Die momentan gültigen Bestimmungen aus dem Jahre 1990 werden damit abgelöst. Da diese neuen Bestimmungen zur Fusionskontrolle den Charakter einer Verordnung und nicht den einer Direktive haben, werden sie auch unverzüglich in Kraft treten (wahrscheinlich noch vor diesem Sommer). Auch eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente ist nicht notwendig.

Bis Ende Februar sind allerdings erst wenige Stellungnahmen zum Grünbuch vorgelegt worden. Es käme einem Verbrechen gleich, wenn sowohl die europäische, als auch die amerikanische Wirtschaft und Öffentlichkeit diese am 31. März auslaufende Frist übersehen würden und damit die Chance zum Einspruch ungenützt verstreichen ließen. Werden nämlich keine Einwände erhoben, könnte dies der Kommission den Eindruck vermitteln, es wäre legitim, eine Reihe von zutiefst unbefriedigenden Vorschlägen in die Praxis umzusetzen. In diesem Fall würden erneut zehn Jahre vergehen, bis diese Bestimmungen modifiziert werden könnten.

In gewisser Weise werden mit dieser neuen Fusionskontrollverordnung verschiedene Tricks der Kommission bei der derzeitigen Fusionskontrolle einzementiert. Die Möglichkeit, das Verfahren für ein paar Wochen auszusetzen, gibt den Unternehmen Zeit, mit der Kommission Lösungsansätze zu verhandeln ohne jedoch den Zeitplan durcheinander zu bringen, welcher einen der Hauptvorteile der europäischen Wettbewerbsbestimmungen darstellt.

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