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Eröffnungssalve im Krieg gegen die Kartelle

CHICAGO – US-Präsident Joe Bidens neue Exekutivverordnung über die „Förderung des Wettbewerbs in der amerikanischen Wirtschaft“ ist bedeutsamer mit Blick auf das, was sie aussagt, als auf das, was sie tut. Tatsächlich ordnet die Verordnung in Wahrheit gar nichts an. Vielmehr „ermutigt“ sie US-Bundesbehörden mit Zuständigkeit für den Markwettbewerb, ihre bestehenden rechtlichen Befugnisse zu nutzen, um etwas gegen das zunehmende Problem der Monopol- und Kartellbildung in den USA zu tun. In einigen Fällen werden die zuständigen Behörden lediglich aufgefordert, die verschärfte Durchsetzung bestehender Bestimmungen „in Betracht zu ziehen“; in anderen Fällen werden sie angewiesen, Verordnungen zu erlassen, doch der Inhalt dieser Verordnungen bleibt weitgehend ihnen überlassen.

Trotzdem wäre es ein Fehler, die zurückhaltenden Formulierungen der Exekutivverordnung als bloße Rhetorik zu verwerfen. Das Kartellrecht ist das wichtigste den Marktwettbewerb in den USA regelnde Gesetzeswerk, und es ist seit mehr als 50 Jahren Gegenstand fortlaufender Angriffe durch Wirtschaftsinteressen und konservative Intellektuelle. Biden ist der erste Präsident seit Harry Truman, der öffentlich deutlich gegen Monopole Stellung bezieht, und er hat dies bekräftigt, indem er leidenschaftliche Monopolgegner in seine Regierung geholt hat.

Die Exekutivverordnung ist von ihrem Umfang und Stil her ehrgeizig. In einigen scharf formulierten Passagen bezichtigt sie die Unternehmen monopolistischer und unfairer Praktiken in wichtigen Branchen, darunter Technologie, Landwirtschaft, Gesundheitswesen und Telekommunikation. Sie beklagt die abnehmende Durchsetzung der Kartellbestimmungen durch staatliche Behörden und verweist auf zahlreiche hierdurch bedingte Schäden – darunter wirtschaftliche Stagnation und zunehmende Ungleichheit.

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