Sterbehilfe: Von „Sollten wir es tun?“ zu „Wer soll es tun?“

In der Vergangenheit galt die absichtliche Beschleunigung des Todes eines Menschen immer als Verbrechen, ungeachtet der Umstände. Doch die öffentliche Haltung ändert sich. Einer Person, die den ausdrücklichen Wunsch zu sterben geäußert hat, zu helfen, wird insbesondere bei Vorliegen einer tödlichen Krankheit zunehmend als gerechtfertigte Handlung betrachtet. Dies ist ein übereinstimmendes Ergebnis von Umfragen in den „westlichen“ Ländern.

Trotzdem zögern die Gesetzgebungsorgane bei der Erwägung möglicher Gesetzesänderungen. Bisher haben nur die Niederlande, Belgien sowie der US-Bundesstaat Oregon explizite gesetzliche Bestimmungen umgesetzt. Ernste politische Diskussionen über ähnliche Gesetzesänderungen allerdings gibt es derzeit in vielen Ländern, u.a. in Großbritannien, Südafrika und Australien.

Der früher unerbittliche Widerstand gegen eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe bröckelt, und deshalb gewinnen Fragen ihrer praktischen Anwendbarkeit an Bedeutung. Natürlich stellt sich die Frage, wem Sterbehilfe geleistet werden soll. Sollte sie auf todkranke Personen beschränkt werden? Sollte beispielsweise eine Alzheimer-Erkrankung im Frühstadium einen entsprechenden Anspruch bewirken? Oder sogar alle ernsten und unheilbaren Krankheiten oder Behinderungen? Und was ist mit Menschen, deren Sterbewunsch nicht durch eine Erkrankung bedingt ist?

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