WASHINGTON – Die wichtigste Entscheidung der Europäischen Union in diesem Herbst wird sein, ob sie auf dem EU-Gipfel in Vilnius am 28.-29. November ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine abschließen wird. Die Frage ist, ob der Präsident der Ukraine, Viktor Janukowitsch, eine entscheidende Bedingung erfüllt: die vollständige Begnadigung der politischen Gefangenen und ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko.
Das Assoziierungsabkommen, das etwa 1.200 Seiten umfasst, würde fast alle EU-Steuern auf ukrainische Waren abschaffen, was das BIP des Landes langfristig schätzungsweise um 12% steigern würde. Auch würden politische, wirtschaftliche und rechtliche Reformen für das Land in Kraft treten, die von etwa 60 staatlichen Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden.
Obwohl das Assoziierungsabkommen nicht automatisch eine EU-Mitgliedschaft zur Folge hat, ist es doch ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Dem Vertrag von Rom zufolge hätte die Ukraine als europäisches Land die Möglichkeit, EU-Mitglied zu werden. Das Land müsste aber die „Kopenhagener Kriterien“ von 1993 erfüllen, in denen die grundlegenden Eintrittsvoraussetzungen aufgeführt sind.
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Obwohl das Assoziierungsabkommen nicht automatisch eine EU-Mitgliedschaft zur Folge hat, ist es doch ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Dem Vertrag von Rom zufolge hätte die Ukraine als europäisches Land die Möglichkeit, EU-Mitglied zu werden. Das Land müsste aber die „Kopenhagener Kriterien“ von 1993 erfüllen, in denen die grundlegenden Eintrittsvoraussetzungen aufgeführt sind.
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