ac26b80246f86ff811c58d09_jk7.jpg Jon Krause

Eine Universalbibliothek

MELBOURNE: Gelehrte träumen seit langem von einer Universalbibliothek, die alles je Geschriebene umfasst. Und als 2004 Google bekannt gab, dass es anfangen würde, alle von den wichtigsten Forschungsbibliotheken gehaltenen Bücher einzuscannen, schien die Bibliothek aus der Utopie plötzlich in Reichweite.

Tatsächlich wäre eine digitale Universalbibliothek sogar noch besser, als ein Denker früherer Zeiten sich das hätte vorstellen können, denn jedes Werk stünde jedem jederzeit zur Verfügung. Und die Bibliothek könnte nicht nur Bücher und Artikel enthalten, sondern auch Gemälde, Musik, Filme und jede andere digital erfassbare Form kreativen Ausdrucks.

Aber Googles Plan hatte einen Haken. Die meisten der Werke in diesen Forschungsbibliotheken sind noch immer urheberrechtlich geschützt. Google erklärte, dass es das gesamte Buch unabhängig von seinem Urheberrechtsstatus einscannen würde, aber dass Nutzer, die in einem urheberrechtlich geschützten Buch etwas suchen, nur kleine Ausschnitte gezeigt bekommen würden. Dies, so argumentierte es, sei „freie Benutzung“ – und daher nach dem Urheberrecht zulässig, genau so, wie man zu Rezessions- oder Diskussionszwecken einen oder zwei Sätze zitieren dürfe.

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