Ein Menschenrechtsgerichtshof für Afrika

Aus der einhundertjährigen Erfahrung mit der Schaffung internationaler Gerichtshöfe und Tribunale gibt es eine entscheidende Erkenntnis: Der Anstoß dazu ist unabdingbar, aber ebenso wichtig ist es, dabei von Anfang an richtig vorzugehen.

Der 25. Januar 2004 war ein Meilenstein in der Geschichte des Menschenrechtsschutzes in Afrika: Ohne großes Getöse trat das Protokoll zur Schaffung eines Afrikanischen Gerichtshofes für Menschen- und Bürgerrechte trat in Kraft. Nach Europa und den beiden Amerikas wird Afrika der dritte Kontinent mit einem regionalen Gerichtshof, der es ermöglicht, gegen Verletzungen der Menschenrechte vorzugehen.

Die Annahme des Protokolls durch so einflussreiche afrikanische Staaten wie Algerien, Südafrika und Libyen im letzten Jahr gab den letzten und entscheidenden Ausschlag für die Schaffung des Gerichtshofes. Kurz vor Jahresbeginn 2004 unterzeichneten die Komoren das Protokoll, wodurch die Mindestanzahl von fünfzehn Ratifikationen erreicht wurde. Aber vor allem in Ländern wie Burundi, Côte d'Ivoire, Ruanda und Uganda, die das Protokoll ausnahmslos unterzeichnet haben, wird der Gerichtshof wahrscheinlich eine Hauptrolle bei der Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte spielen.

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