Der größte Erfolg der Europäischen Union ist die Wettbewerbspolitik. Der Grund ist einfach: Entscheidungen auf diesem Gebiet fallen nicht mehr unter die Zuständigkeit einzelner Länder und lassen sich deshalb nicht so einfach beeinflussen. Die Folge ist, das viele Lobbys enorm geschwächt wurden, die gesteigerten Wettbewerb ablehnen oder für den Schutz staatlicher Beihilfen kämpfen. Ist der Kampf den Kartellen zu weit gegangen?
Die ausführende Gewalt der Europäischen Kommission bei der Wettbewerbspolitik gestattet es ihr, die nationalen Vetos und Kompromisse zu umgehen, die in anderen Bereichen üblich sind. So unterliegt die Inkraftsetzung von Gesetzen, die den Binnenmarkt regeln, der Einstimmigkeitsregel oder zumindest einer qualifizierten Mehrheit von Mitgliedstaaten, was dazu führt, das eine Weiterentwicklung normalerweise langsam geschieht.
In jüngster Zeit hat die Europäische Kommission durch die erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Rat und Kommission über den ausgesetzten Stabilitätspakt und die gescheiterte Zustimmung zum Verfassungsentwurf in den Augen gewöhnlicher Europäer einiges Ansehen verloren. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass der Ruf der Kommission auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik glänzt, denn dieser Ruf ist das kostbarste Kapital der Union; er darf jetzt nicht verspielt werden.
Übermäßiger Eifer und die Beschäftigung mit Fällen, die eine fragwürdige wirtschaftliche Berechtigung haben, wie einige Male in Fällen von Fusionen geschehen, können ernsthaften Schaden anrichten. So machen sich die Verfechter staatlicher Unterstützung eine unglückliche Entscheidung im Bereich Fusionen umgehend zu nutze: Seht, sagen sie, wie wirtschaftlich dumm die Kommission ist! Zu den Beispielen hierfür zählen die Entscheidungen, Veto gegen die Fusion von Airtours und First Choice einzulegen und auch gegen die Fusion von Tetra Laval und Sidel - Entscheidungen, die auf fragwürdigen Argumenten basierten und schließlich vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurden, was der Glaubwürdigkeit der Kommission ernsthaften Schaden zufügte.
Die vor kurzem getroffene Entscheidung Ryanair, Europas größten Billigflieger, für seine mit der Regionalregierung getroffene Vereinbarung, Charleroi als seinen hauptsächlichen Flughafen in Belgien zu nutzen, mit einer Geldbuße zu belegen, ist ein weiteres Beispiel für eine bedauerliche Entscheidung, die den Ruf der Kommission untergraben kann.
Hier die Fakten: Charleroi war ein kleiner, angestaubter Flughafen mit weniger als 200.000 Passagieren pro Jahr. Ryanair schlug eine Vereinbarung vor: Der Flughafen verzichtet auf seine Landegebühren und im Gegenzug fliegt Ryanair zwei Millionen Passagiere pro Jahr ein.
Die Vereinbarung wurde unterschrieben und fast alle waren zufrieden: Passagiere, die billig fliegen; der Flughafen, auf dem sich die Anzahl der Geschäfte gemeinsam mit der Anzahl der Passagiere erhöhte; die örtliche Gemeinde, in der neue Arbeitsplätze entstanden. Die unzufriedene Ausnahme waren, natürlich, die großen Fluggesellschaften, die zehn Mal so viel verlangen wie Ryanair und Kunden verloren.
Doch Charleroi befindet sich in staatlichem Besitz. Staatseigen, fragte sich Brüssel? Dann kommt der Verzicht auf Landegebühren staatlicher Unterstützung gleich - wenn man davon ausgeht, dass die eingebüßten Staatseinnahmen zu Lasten der belgischen Steuerzahler gehen. Also forderte die Kommission Ryanair auf, die meisten der Gebühren, auf die verzichtet worden war, zurückzuzahlen und gab bekannt, dass sie die Betriebsvereinbarungen der Fluggesellschaft auf anderen europäischen Flughäfen ebenfalls überprüfen wird. Das Ergebnis kann durchaus den Untergang von Ryanair bedeuten.
Ryanair-Chef Michael O'Leary ist ein Visionär. Im vergangenen Sommer beschrieb er in einem Interview eine Welt, in der die Leute umsonst fliegen und in der Fluggesellschaften im Gegenzug für die Millionen von Passagieren, die sie zu ihren Geschäften fliegen, Gebühren von Flughäfen verlangen. Für Passagiere wäre es die beste aller Welten, denn man wird nicht gezwungen in Flughäfen Geld auszugeben; man tut es nur, weil es praktisch ist.
Auch wenn man diese Vision außen vor lässt, hat es Ryanair geschafft, in einem europäischen Reisemarkt, der noch vor kurzem unverschämt teuer war, für günstige Flugpreise zu sorgen. Indem Ryanair andere Betreiber zwingt, die Flugpreise zu senken, sorgt sie meisterhaft für gesteigerten Wettbewerb in der Branche der Fluggesellschaften. Eine Bestrafung dieser Fluggesellschaft wird nur den Wettbewerb unter den Fluggesellschaften verringern; ein Ergebnis, das Mario Monti, Wettbewerbskommissar der EU, und Loyola de Palacio, Verkehrskommissarin der EU, unmöglich wollen können.
Ein offensichtlicher Einwand besteht darin, dass "vielleicht alles geht", wenn die Kommission staatliche Beihilfen ein Mal weniger streng hütet. Wie soll also die Kommission in Einzelfällen entscheiden? Wir meinen, dass die Maßgabe gelten sollte, dass staatliche Unterstützung für Branchen oder einzelne Firmen im Grundsatz nicht gestattet ist. Dieses einfache Prinzip sollte die Wettbewerbsentscheidungen der Kommission leiten. Nur in Ausnahmefällen kann diese Maßgabe außer Kraft gesetzt werden.
Ryanair ist wahrscheinlich einer dieser Ausnahmefälle. Schließlich gab es eine weitaus bessere Lösung, als die Bestrafung der Fluggesellschaft: Belgien hätte zu einer Privatisierung des Flughafens gezwungen werden können. Einmal privatisiert kann Charleroi jede gewünschte Vereinbarung unterzeichnen, mit Ryanair oder mit jeder anderen Fluggesellschaft.
Dabei geraten wir allerdings an einen wunden Punkt: Europäische Verträge schützen Wettbewerb, sind jedoch dem Staatsbesitz von Unternehmen gegenüber neutral. Brüssel kann ein Mitgliedsland nicht zwingen zu privatisieren: Es kann es nur zwingen, ein staatseigenes Unternehmen so zu leiten, als wäre es ein privatrechtliches Unternehmen. Das ist schwierig, denn die stillschweigende Garantie, die staatliche Unternehmen genießen, kann man praktisch nicht abschaffen. Das sollten die Verfasser der nächsten Version der Europäischen Verfassung beachten.


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