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Der Krieg der Worte

Heutzutage werden Worte häufig als Ursache für Instabilität betrachtet. Den gewalttätigen Reaktionen im letzten Jahr auf die Karikaturen des Propheten Mohammeds, die in einer dänischen Zeitung veröffentlicht wurden, folgte eine konfuse Antwort aus dem Westen, wobei sich die Regierungen bei dem Versuch, zu erklären, was den Medien im Namen der politischen Satire erlaubt werden sollte und was nicht, verbal überschlugen. Dann übertrumpfte der Iran den Westen, indem er eine Konferenz von Holocaustleugnern sponserte, eine Ausdrucksform, die fast überall in Europa als Straftat gelten würde.

Wie die Türken wissen, ist es gefährlich, zum Völkermord an den Armeniern von 1915 Stellung zu beziehen. Der jüngste Nobelpreisträger für Literatur, Orhan Pamuk, wurde in Istanbul angeklagt, weil er die offizielle türkische Geschichte bestritt, indem er sagte, dass der Völkermord an den Armeniern tatsächlich stattgefunden habe. Andere Türken wurden in Westeuropa strafrechtlich verfolgt, weil sie sagten, er habe nicht stattgefunden.

Demnach stellen Worte jetzt also eindeutig ein Schlachtfeld im kulturellen Konflikt zwischen dem Islam und dem Westen dar. Der Westen hat gelernt, dass Zeitungen und andere Medien – einfach als Selbstzensur und nicht wegen eines rechtlichen Erlasses – keine kritischen Bilder von Mohammed verbreiten werden, und der Papst wird keine kritischen Kommentare über den Islam mehr abgeben. Doch wurden diese Gesten der Kooperation und Rücksichtnahme auf muslimische Empfindlichkeiten nicht durch ebensolche Gesten erwidert.

Stattdessen hat der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad damit gedroht, Israel von der Landkarte zu tilgen. Das israelische Außenministerium versucht nun, Ahmadinedschad wegen Anstiftung zum Völkermord – ein Verstoß gegen das Völkerrecht – gerichtlich verfolgen zu lassen.

Doch auch die israelische Presse ist kriegslustig. In den israelischen Zeitungen erscheinen regelmäßig Artikel darüber, warum Israel den Iran möglicherweise angreifen muss, um ihn daran zu hindern, ein Arsenal an Atomwaffen zu erwerben. US-Präsident George W. Bush hat ähnlich unheilvolle, wenn auch unbestimmtere Erklärungen zum Iran abgegeben. In Deutschland unterliegen solche öffentlichen Aufrufe zu militärischen Präventivschlägen strafrechtlichen Sanktionen.

Die verschiedenen Rechtssysteme der Welt waren sich nie wirklich einig über die Grenzen der Redefreiheit. Sogar unter guten Nachbarn wie Kanada und den Vereinigten Staaten besteht wenig Einigkeit über die Bestrafung von Hassreden. Die Kanadier bestrafen rassistische Beleidigungen, die Amerikaner jedoch nicht, zumindest nicht, wenn es lediglich um den Schutz der Würde von Minderheiten einer bestimmten Rasse geht.

Doch das Androhen von Gewalt ist eine ernstere Angelegenheit. Viele Länder sind sich in der Unterstützung des Prinzips einig, dass jemand wie Ahmadinedschad, wenn er die Kriterien für die Anstiftung zum Völkermord erfüllt, vom Internationalen Strafgerichtshof bestraft werden sollte. In der Tat hat der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda die Betreiber von Radiosendern bestraft, die öffentlich aggressive Sendungen übertrugen, in denen sie die Hutus dazu anspornten, zu ihren Macheten zu greifen und Tutsis umzubringen.

Vor zehn Jahren hätte es im Völkerrecht ein gutes Argument dafür gegeben, dass das Beispiel der Hutus und Tutsis die Strafverfolgung erst dann zulässt, nachdem es zu einem Schaden gekommen ist. Alle internationalen Präzedenzfälle – von Nürnberg bis heute – betreffen internationale Interventionen nach Massenmorden. Im Inland kann vielleicht die Polizei einschreiten, um Verbrechen zu verhindern, bevor sie geschehen, doch in der internationalen Arena gibt es keine Polizei, die das tun kann.

Daraus folgt demnach, dass das Verbrechen der Anstiftung lediglich auf Fälle wie Ruanda zutreffen sollte, wo die Radiosendungen tatsächlich zum Völkermord beigetragen haben. In Fällen, wo kriegslustige Machthaber öffentlich Drohungen aussprechen, ein anderes Land zu „begraben“ (wie damals Chruschtschow) oder es von der Landkarte zu tilgen, sollten die Gerichte warten, so hieß es, bis ein Unrecht geschehen ist.

Doch setzt die internationale Gemeinschaft immer aufdringlicher Rechtsmittel gegen Personen ein, die provokante und gefährliche Sprache verwenden. Im September 2005 erließ der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1624 – paradoxerweise mit amerikanischer Zustimmung. Diese fordert alle Mitgliedsstaaten auf, Personen, die zum Terrorismus anstiften, strafrechtlich zu verfolgen. Das Anstiftungsmodell, an das sie dabei dachten, ist genau das, was der britische Premierminister Blair öffentlich angeführt hat: Muslimische Führer, die in ihren Moscheen aufstehen und ihre Gemeinden dazu anstacheln, auszuschwärmen und Ungläubige zu töten.

Traditionell waren die Amerikaner der Auffassung, dass derartige Äußerungen unter dem First Amendment, dem ersten Zusatz zur US-Verfassung, geschützt werden sollten, es sei denn, es bestehe das Risiko direkter rechtswidriger Gewaltanwendung. Die Überlegung der US-Gerichte war, dass es besser sei, die Äußerung hasserfüllter Meinungen zuzulassen, anstatt Aufmerksamkeit auf sie zu ziehen, indem man sie vor Gericht der Öffentlichkeit präsentiert. Doch wenn es um den Terrorismus in der heutigen Welt geht, sind die meisten Länder, einschließlich der Demokratien auf der Welt, nicht so tolerant, wie sie das einmal waren.

Deshalb verliert die traditionelle liberale Position, die ein großes Maß an Redefreiheit selbst für Extremisten unterstützt, überall an Boden. Wenn es um den Kampf gegen den Terror und um möglichen Völkermord geht, bekommt die Welt nun Angst vor gefährlichen Worten.

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