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Die Begründung für Israels Sicherheitszaun ist leider rechtlich stichhaltig

Der Internationale Gerichtshof hat seine Anhörung zur Rechtmäßigkeit der Absperrung, die Israel im besetzten Westjordanland baut, abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine isolierte Frage inmitten vieler umfassenderer Probleme, die im Rahmen eines noch auszuhandelnden Friedensvertrags zu lösen wären.

Wer hat das Recht auf welches Land? Haben palästinensische Flüchtlinge und ihre Nachkommen ein Recht darauf, in das heutige Israel zurückzukehren? Haben Juden ein Recht darauf, im Westjordanland zu siedlen?

Grundlegende Fragen von Gerechtigkeit - wie etwa das Recht beider Seiten, ein menschenwürdiges und sicheres Leben zu führen - sind selbstverständlich in jedem Friedensvertrag von Bedeutung. Zwischen den meisten von ihnen jedoch bestehen Wechselbeziehungen, und es ist unwahrscheinlich, dass der Internationale Gerichtshof sie lösen kann, wenn sie zu technischen Argumenten darüber verkürzt werden, wo ein Schutzwall verlaufen darf und wo nicht.

Trotzdem muss das Problem, da es nun dem Gericht vorgelegt wurde, diskutiert werden. Obwohl die Welt mit einer negativen Entscheidung rechnet, kann Israel seine Auffassung tatsächlich auf rechtlich stichhaltige Weise begründen.

Würde der Zaun dem Grenzverlauf von 1967 folgen, so gäbe es kaum Einwendungen. Da er jedoch teilweise durch das Westjordanland verläuft und nicht nur die in Israel lebenden Menschen, sondern auch die Siedler in den besetzten Gebieten schützt, wird Israel des illegalen „Landraubs" bezichtigt.

Das Argument gegen den Zaun im Westjordanland geht davon aus, dass die Siedler sich dort unrechtmäßig aufhalten und deshalb keinen Anspruch auf Schutz durch einen Schutzwall haben. Die Jordanier formulieren dies in ihrer Eingabe an das Gericht so: Es könne „kein Recht auf Selbstverteidigung ... in Anspruch genommen werden, um etwas zu verteidigen, das per se rechtwidrig ist."

Mit diesem Argument stimmt ganz eindeutig etwas nicht. Politisch lehne ich die Siedlungen ab. Die meisten von ihnen, wenn nicht sogar alle, werden in dem Kompromiss, der letztlich irgendwann einmal erzielt werden wird, aufgelöst werden. Das Argument über ihre Rechtmäßigkeit jedoch ist komplizierter.

Selbstverständlich heißt es in Artikel 49 der 4. Genfer Konvention: Eine „Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerungen in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln." Wie jedoch der Parallelismus „deportieren oder umsiedlen" nahe legt, ist die einleuchtendere Lesart, dass der Text des Artikels 49 nur auf gewaltsame Überführungen anwendbar ist, nicht aber auf freiwillige Siedlungen.

Zumindest bis vor kurzem ging die internationale Gemeinschaft davon aus, dass dies die wahrscheinliche Lesart des Artikels 49 sei, da bei der Formulierung der Verbrechen, die der strafrechtlichen Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof unterliegen, das Konzept der Überführung erweitert wurde auf die „unmittelbare oder mittelbare" Überführung durch die Besatzungsmacht von Teilen ihrer eigenen Bevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet. Diese Formulierung, die im Juli 2002 in Kraft trat, ist wohl auf die offizielle israelische Politik anwendbar, die darauf abzielt, durch finanzielle Anreize an freiwillige Siedler eine „mittelbare Überführung" zu fördern.

Gehen wir davon aus, dass die Siedlungen in diesem begrenzten Sinne rechtswidrig sind. Bedeutet dies, dass die Siedler als leichtes Ziel zu betrachten sind, das ungestraft angegriffen werden kann und kein Recht hat, sich selbst zu verteidigen? Wer dies bejaht, macht sich ein seltsames Konzept kollektiver Verantwortlichkeit zu Eigen. Selbst wenn sich einige israelische Regierungsbeamte des Verbrechens, die Siedlungen zu ermuntern, schuldig gemacht haben sollten: Heißt dies, dass die Siedler als mitschuldig angesehen werden müssen?

Es stimmt, dass einige die ideologisch begründete Entscheidung getroffen haben, „Judäa und Samaria", wie sie es nennen, zu kolonialisieren; andere jedoch sind ganz normale Menschen, die nach besseren Wohnungen und einem besseren Leben für ihre Familien streben. Ihre Motive sind zu mannigfaltig, um sich auf ein einziges Stereotyp reduzieren zu lassen. Tatsächlich sind einige der Siedlungen mehr als 25 Jahre alt, und viele Siedler leben bereits in der zweiten oder dritten Generation in der Region. Tragen sie, wie auch die von ihren Eltern hierher gebrachten Kinder, eine Kollektivschuld, nur weil einige Regierungsbeamte seit Juli 2002 das Römische Statut missachtet haben?

Ferner: Selbst wenn das Verhalten israelischer Beamter als unrechtmäßig einzustufen ist, und selbst wenn einige Siedler willige Werkzeuge der israelischen Politik sind, so kann zivilen Siedlern deshalb nicht das Recht auf Selbstverteidigung abgesprochen werden - schon gar nicht gegen Terroristen, die das Völkerrecht verletzen, indem sie unschuldige Menschen sowohl innerhalb Israels als auch in den besetzten Gebieten zum Ziel ihrer Angriffe machen.

Die einzige Weise, auf die Zivilisten je das Recht auf Selbstverteidigung verlieren könnten, wäre, wenn sie sich - jeweils als Einzelpersonen - an Maßnahmen beteiligten, durch die anderen unmittelbares Leid drohte. Unabhängig davon, was man von den Siedlern hält: Sie legen in ihrer täglichen Routine kein Verhalten an den Tag, durch welches sie andere zu töten oder tätlich anzugreifen drohen.

Wenn also die Siedler ein Recht auf Selbstverteidigung haben, stellt sich die Frage, ob der Zaun ein annehmbares Mittel zur Wahrnehmung dieses Rechts darstellt. Obwohl er anderen Härten auferlegt, ist der Zaun ein einleuchtendes Mittel, um sich vor Selbstmordattentätern zu schützen. Er ist weder unverhältnismäßig noch übertrieben.

Das beste Argument seitens der Palästinenser wäre es, den Zaun unnötig zu machen, indem sie die Selbstmordattentate verhinderten. Eines Tages werden die Gegenspieler Israels ihre Politik der mörderischen Selbstzerstörung aufgeben. Wenn sie das tun, so ist dies ein überzeugendes rechtliches und moralisches Argument für einen Abbruch des Zauns.

Die rechtliche Begründung des Zauns ist stichhaltig - bedauerlicherweise, denn der Zaun stellt nicht nur eine konkrete Erinnerung an die Kluft zwischen den Völkern dieser Gegend dar, sondern ist auch eine Ursache des Leids für unschuldige Palästinenser, die von ihren Feldern, ihren Arbeitsplätzen und ihren Familien abgeschnitten werden. Der Zaun unterstellt, dass sie, als Volk, die Quelle der tödlichen Bedrohung für die Siedler sind.

Somit setzt sich erneut jenes kollektivistische Denken durch, das die endlose Fehde zwischen Juden und Palästinensern antreibt. Nicht alle Juden tragen die Schuld für die Handlungen einer Clique, die möglicherweise gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Ebenso wenig sollten alle Palästinenser leiden, so als handelten sie als eine einzige Entität, von welcher eine kollektive terroristische Bedrohung ausgeht. Nur Verhandlungen können dieser Ungerechtigkeit ein Ende setzen, nicht aber juristisches Gezänk.

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