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Die Fragen Europas

In den Wochen seit Ablehnung des Vorschlags für den Verfassungsvertrag der Europäischen Union durch Frankreich und die Niederlande waren Europas politische Führer geschäftig dabei, sich entweder hierfür gegenseitig die Schuld zuzuschieben oder den französischen und niederländischen Bürgern vorzuwerfen, sie hätten die ihnen gestellte Frage nicht richtig verstanden. Kein paneuropäischer Staatsmann jedoch ist bisher hervorgetreten und keine einzige bedeutende europäische Institution hatte auch nur den Mut, eine eigene Analyse der gegenwärtigen Lage abzugeben, noch gar, ein strategisches Szenarium für die Zukunft vorzuschlagen.

Sicher, die französischen und niederländischen Bürger haben nicht auf die Frage reagiert, die sie beantworten sollten. Ihr Votum war ein Ausdruck des Protestes gegen die Globalisierung, eine Ablehnung der modernen Welt mit ihren fernen und unverständlichen Regierungsmechanismen. Wie die Antiglobalisierungsbewegung kann die neue antieuropäische Stimmung als eine Forderung nach einem anderen europäischen Modell verstanden werden – einem „Alter-Europäismus“.

Das Problem besteht daher nicht in dem, was Tony Blair in seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament als Führungskrise bezeichnet hat. Es ist bisher kein Staatsmann hervorgetreten, weil die Krise tiefer geht.

Die beiden Weltkriege und der Kalte Krieg haben die europäische Einigung als ein Projekt des Friedens, der Verteidigung grundlegender westlicher Werte und des gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Wohlstands geformt. Diese Phase kulminierte mit dem Zusammenbruch des Kommunismus 1989, aber um die historischen Trennungslinien des Kontinents zu überwinden, war nun eine Neudefinition des europäischen Projektes erforderlich. Die Verträge von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) schufen eine neue Organisationsstruktur für die EU und legten die Grundlagen für politische Institutionen, wie sie der wirtschaftlichen Macht Europas entsprechen.

Wenn die Politiker über die Zukunft der EU debattierten, sprachen sie von „Finalität“ – der Endformel der europäischen Einigung, so wie sie der deutsche Außenminister Joschka Fischer im Jahre 2000 in einem berühmt gewordenen Vortag definiert hatte. Die begleitende intellektuelle Debatte – eingeleitet von den Philosophen Jürgen Habermas und Jacques Derrida – definierte die Beschaffenheit der europäischen Identität in erster Linie über den Gegensatz zu den USA, aber auch in Bezug auf die von der Globalisierung ausgehenden Herausforderungen.

Diese Debatte muss fortgeführt werden, selbst wenn die Referenden in Frankreich und der Niederlande scheinbar das Ende des Verfassungsvertrages bedeuten. Die EU wird nun weiter gemäß dem Vertrag von Nizza regiert; dieser jedoch lässt keinen Raum für eine weitere politische Einigung (oder Erweiterung), und ebenso wenig gewährleistet er das wirksame Funktionieren der Institutionen der Union. Die Abfassung eines neuen Verfassungsvertrages dürfte vermutlich sogar noch mehr Zeit erfordern, als für den aktuellen Vorschlag erforderlich war, und es ist ebenfalls wenig wahrscheinlich, dass die erforderlichen Veränderungen durch eine EU-Regierungskonferenz eingeführt werden könnten.

Das einzig praktikable Vorgehen besteht also darin, die derzeitige „Denkpause“ zu nutzen, um den bestehenden Verfassungsvertrag neu zu beleben. Dies würde eine Verlängerung der Ratifizierungsfrist bis 2008 erforderlich machen. Es erfordert außerdem die Festlegung eines gemeinsamen Datums für die Ratifizierung (durch zeitgleiche Referenden oder Parlamentsvoten) für alle Länder, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben, einschließlich Frankreichs und der Niederlande.

Mit anderen Worten: Die gegenwärtige „Denkpause“ ist nicht die Zeit für eine Veränderung des Textes des Vertragsentwurfes (obwohl die EU-Regierungskonferenz den dritten Teil, der die bisherigen Verträge harmonisiert, in einen Anhang verschieben könnte). Vielmehr geht es darum, den politischen und soziopsychologischen Kontext des Ratifizierungsprozesses zu verändern, indem wir uns mit einigen wesentlichen Fragen auseinander setzen.

Erstens: Wie sind die Beziehungen zwischen den nationalen und den gemeinsamen europäischen Interessen zu definieren? Dabei geht es nicht nur um die Frage der Zuweisung von Kompetenzen, sondern auch um das grundlegendere Problem, wann man sich auf zwischenstaatliche Institutionen verlassen und wann man sich an das europäische Volk als Ganzes wenden sollte.

Der Europäische Rat, der innerhalb der Strukturen der Union die Mitgliedsstaaten vertritt, könnte eine öffentlichere Rolle erhalten. Er könnte dann, im Rahmen eines Zweikammersystems, innerhalb der von Jacques Delors beschriebenen „Föderation von Nationalstaaten“ als eine Art „Nationenkammer“ fungieren.

Die zweite Frage betrifft den Umfang der EU. Der Begriff Europa beschreibt eine eigentümliche Mischung aus Geografie und Geschichte, aber die Grenzen der EU – und also die Aussichten für ihre weitere Erweiterung – werden durch ihre Aufnahmefähigkeit und die Anpassungsfähigkeit der Kandidatenländer bestimmt. Ist die Erweiterung der einzige wirksame politische Weg hin zu Stabilisierung und Frieden? Oder kann die „Europäische Nachbarschaftspolitik“ sich zu einem Instrument zur Förderung von Entwicklung und Stabilisierung entwickeln – in etwa so, wie es der Marshallplan für Westeuropa einst war?

Drittens: Statt des fruchtlosen Gegensatzes von „liberalen“ und „sozialen“ Modellen wirtschaftlicher Entwicklung brauchen wir eine Gegenüberstellung der Erfahrungen Großbritanniens und Schwedens einerseits und Deutschlands und Frankreichs andererseits. Schließen diese Erfahrungen einander gegenseitig aus, oder ist eine Annäherung möglich? Welche Politik verringert die Arbeitslosigkeit? Welche Maßnahmen können die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU gewährleisten? Wie können wir die innerhalb Europas bestehenden Unterschiede bei der Entwicklung und dem materiellen Wohlstand verringern?

Viertens: Das Streben der EU nach einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss thematisiert werden. Die Bedrohungen, vor denen die Welt heute steht, sind supranationaler Art. Also muss ihnen auch auf supranationaler Ebene begegnet werden. Dies jedoch ist unmöglich ohne eine eindeutige europäische Identität – und also ein gemeinsames Interesse, das geltend zu machen und zu verteidigen ist.

In der Folge der Referenden in Frankreich und der Niederlande haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Pläne für eine europaweite Debatte dieser Fragen skizziert. Eine solche Debatte jedoch erfordert auch einen organisatorischen Rahmen, um die europäische Zivilgesellschaft, die nationalen Parlamente und die paneuropäischen Massenmedien einzubinden.

Die Demokratie verursacht gewisse Kosten, aber diese sind immer niedriger als die Kosten, die entstehen, wenn man der Einbeziehung der Öffentlichkeit ausweicht. Nur eine neue Europadebatte, die ein gemeinsames Handeln der Bürger Europas und der europäischen Institutionen verkörpert, kann den „Alter-Europäismus“ wirksam bekämpfen. Vielleicht ist die Zeit für eine echte europäische Verfassung noch nicht reif – doch wenn wir uns den grundlegenden Fragen der EU stellen, statt ihnen auszuweichen, könnte dies den angemessenen Kontext herstellen für eine Neubelebung des Verfassungsvertrages und die Vorbereitung der Europäischen Union auf die Herausforderungen unserer Zeit.

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