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Der neue IWF

Das internationale Währungs- und Finanzsystem hat während der vergangenen Jahrzehnte enorme Veränderungen erfahren. Die rasche Zunahme grenzüberschreitender Kapitalströme, die anhaltende Innovation auf dem Finanzsektor und die Stärkung der Finanzmärkte stellen nicht nur die nationale Politik, sondern auch die internationalen Finanzinstitutionen vor zunehmende Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für den um die Betreuung einer weltweiten Mitgliedschaft bemühten Internationalen Währungsfonds und hat eine Diskussion ausgelöst, die für die strategische Ausrichtung des Fonds von entscheidender Bedeutung ist.

Der aktuelle „Strategic Review“ des IWF setzt nicht bei Null an. Der Reformprozess wurde bereits Ende der 1990er Jahre eingeleitet und vom ehemaligen Geschäftsführenden Direktor Horst Köhler durch bedeutende Initiativen fortgeführt. Diese Initiativen – insbesondere die Bemühungen zur Stärkung der Überwachungsfunktion des IWF und das so genannte „Exceptional Access Framework” – müssen nun abgesichert und widerspruchsfrei umgesetzt werden.

Die Einführung von Standards und Kodizes, die Berichte über ihre Einhaltung (ROSCs), die Programme zur Bewertung des Finanzsektors (FSAPs) und die hieraus resultierende zunehmende Transparenz des Fonds beispielsweise dürften zu einer Verbesserung bei der bilateralen, regionalen und multilateralen Überwachungsarbeit beitragen. Den Grundsätzen für außergewöhnliche Ziehungen, die das Ziel verfolgen, die Kreditvergabepolitik des Fonds berechenbarer zu machen und seine finanzielle Lage abzusichern, steht ein erster echter Test noch bevor.

Doch die Welt muss über selbst diese Fragen hinausblicken. Die Leitung des IWF teilt viele der von der Bundesbank wiederholt angesprochenen strategischen Überlegungen. Die Bundesbank hat argumentiert, dass der Fonds seine Tätigkeit auf sein Kernmandat beschränken sollte: die Förderung der Währungs- und Finanzstabilität. Die Rolle des IWF innerhalb des internationalen Währungssystems sollte sich also auf den Einsatz seiner zentralen Instrumente zur Förderung makroökonomischer Stabilität beschränken: Überwachung und wirtschaftspolitische Beratung.

In der Tat sollten bei der weiteren internen Reform des IWF diese beiden Instrumente Hand in Hand weiter entwickelt werden. Eine Ausweitung des analytischen Schwerpunkts und eine Verbesserung der Transparenz durch umfassende Beratung und zeitnahe Information würden zu einer weiteren Stärkung der Überwachungsarbeit führen.

Ein IWF dagegen, der versuchen wollte, in Bezug auf die nationalen Wechselkurspolitiken als eine Art internationaler Schiedsrichter aufzutreten, würde vor unüberwindlichen Umsetzungs- und Akzeptanzproblemen stehen. In ähnlicher Weise wäre die Positionierung des IWF als Versicherer allgemeiner Risiken durch Einführung vorbeugender Kreditrahmen oberhalb der normalen Ziehungslimits weder mit seiner Aufgabe zur Gewährung finanzieller Unterstützung zu bewusst nicht risikoabhängigen Bedingungen noch mit dem gegenwärtigen System der Refinanzierung kurzfristiger IWF-Kredite durch risikofreie offizielle Reserven vereinbar. Nur bei echten Zahlungsbilanzkrisen sollte der IWF bereitstehen, um seinen Mitgliedsländern im beschränkten Rahmen zeitlich begrenzte Finanzhilfe zu leisten, damit ihre eigenen Politikanpassungen zu unterstützen und den Märkten dieses Engagement zu signalisieren.

Auch wäre es nicht mit dem Auftrag des Fonds vereinbar, wollte er sich zu einer Einrichtung zur Entwicklungsförderung entwickeln. Die Entwicklungsfinanzierung sollte der Weltbank überlassen bleiben. Wenn sie sich auf ihre jeweiligen relativen Vorteile entsprechend ihrem klar definierten Mandat konzentrieren, werden beide Institutionen ihre Aufgaben effizienter erfüllen.

Tatsächlich stellt die von den G8 initiierte Umsetzung des multilateralen Schuldenerlasses bereits eine nie da gewesene Chance dar, den Prozess der Entschuldung einer großen Zahl von Ländern mit geringem Einkommen abzuschließen. Dies eröffnet dem IWF zugleich die Möglichkeit, seine gegenwärtig breit gestreuten Aktivitäten in einkommensschwachen Ländern einzustellen und die Verfolgung seiner Ziele in den Bereichen seiner Kernkompetenz zu intensivieren.

Schließlich sind die angemessene Vertretung und das Mitspracherecht aller Fondsmitglieder eine Grundvoraussetzung für jene Legitimität, die der IWF braucht, um seine weltweite Rolle zu erfüllen. Die Quotenzuweisung sollte sich an der wirtschaftlichen Bedeutung und dem Grad der Einbindung der Mitglieder innerhalb der Weltwirtschaft orientieren. Alle Quotenanpassungen müssen auf eine in sich schlüssige Weise vorgenommen werden, bei der für alle Länder dieselben Maßstäbe angelegt werden. Um jedoch die Bereitschaft der Kreditgeberländer zur Leistung von Beiträgen zur Finanzierung des Fonds zu erhalten, muss eine starke Verknüpfung zwischen Quoten einerseits und Stimmrechten, Ziehungsrechten in Bezug auf IWF-Mittel und Einzahlungsverpflichtungen andererseits beibehalten werden.

Die Frage der Vertretung spielt innerhalb des „Strategic Review“ des IWF eine wichtige Rolle. Jedoch müssen diese Bestandsaufnahme und die sich aus ihr ergebenden Reformen sehr viel umfassender sein, damit der Fonds und alle seine Mitglieder davon profitieren können.

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