Obwohl ich wußte, dass der 7. Dezember 2001 der 60. Jahrestag des Angriffes auf Pearl Harbor ist, hätte ich mir nicht gedacht, den Namen ``Pearl Harbor'' dieses Jahr so oft zu hören. Es begann recht prosaisch letzten Juni mit dem Start des Disney-Films ``Pearl Harbor''. Nach dem 11. September erklärten dann viele Amerikaner, die Terroranschläge wären ``der erste Angriff auf die Vereinigten Staaten nach Pearl Harbor''. Eine Person meinte sogar, dass Japan nun die einmalige Chance hätte, nach diesen Anschlägen seinen Ruf vom Stigma Pearl Harbor zu befreien. Dieses Ziel konnte anscheinend durch die japanische Militärunterstützung der amerikanischen Truppen erreicht werden.
Die Kritiker der japanischen Verteidigungspolitik waren manchmal ziemlich unerbittlich. Das englische Magazin The Economist, verunglimpfte die Japaner einmal allen Ernstes als ``Kamikaze-Pazifisten''. Angesichts der furchtbaren Erinnerungen an den Krieg und das Grauen in Hiroshima und Nagasaki sind Verteidigungsdebatten in Japan eben immer traumatisch. Dennoch reagierte Japan auf die Terroranschläge im September mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes, das die Unterstützung der amerikanischen Truppen im Krieg gegen den Terrorismus ermöglicht. Das Anti-Terror-Gesetz wurde im Oktober im japanischen Parlament, dem Diet, verabschiedet und schuf die Grundlage für die Entsendung der japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte (SVK) an Kriegsschauplätze zur Unterstützung der amerikanischen Truppen. Diese Unterstützung umfasst Nachschub, Transport, Reparaturen, Wartung, medizinische Hilfsleistungen und noch Ähnliches mehr.
Obwohl die SVK sich noch immer nicht aktiv an den Kämpfen beteiligen dürfen, ermöglichte dieses Anti-Terror-Gesetz erstmals die Entsendung bewaffneter japanischer Truppen während eines Krieges in Gebiete außerhalb Japans und seiner Hoheitsgewässer. Dass es Japan mit seiner Reaktion auf die Geschehnisse des 11. September so eilig hatte, rührt von seinem, vor zehn Jahren im Golfkrieg erlittenen Trauma her. Obwohl Japan damals einen großen Teil der Kriegskosten beglich und das Geld dafür über Steuererhöhungen im Land aufbrachte, wurden diese Maßnahmen nie öffentlich gewürdigt. So tauchte ``Japan'' niemals in den Anzeigen auf, die die kuwaitische Regierung nach dem Krieg veröffentlichte, um den dreißig Nationen der internationalen Koalition ihren Dank für die Vertreibung der irakischen Truppen aus Kuwait auszusprechen.
Aber auch aus institutionellen Gründen nehmen diese Verteidigungsdebatten traumatischen Charakter an. Die so genannte japanische ``Friedensverfassung'' mit ihrem Artikel 9, der dem Land den Besitz von ``Kriegspotenzial'' verbietet, wurde nach dem 2. Weltkrieg auf Druck der Amerikaner und im allgemeinen Klima der Selbstreflexion über den Krieg im Pazifik geschaffen. Einige der darin enthaltenen Konzepte waren der japanischen Tradition so fremd, dass man sogar neue Schriftzeichen erfinden musste, um diese Ideen zu Papier zu bringen. Im Kalten Krieg erschien Artikel 9, zumindest einigen, jedoch bald maßlos weltfremd. Seit damals kommt es in Japan immer wieder zu ernsthaften Auseinandersetzungen zwischen Verfassungsrevisionisten und denjenigen, die diese Friedensverfassung unangetastet lassen wollen.
Tatsächlich hat Japan die Verfassung immer den Umständen entsprechend realistisch interpretiert. Die Verfassung wurde im Laufe der Jahre nicht formell verändert, sondern durch Neu-Interpretationen kritischer Klauseln in ihrer Bedeutung erweitert. Eine derartige informelle Revision ermöglichte Japan die Schaffung seiner SVK, ebenso wie die Unterstützung der Präsenz amerikanischer Truppen in Japan. Dennoch blieb die meiste Zeit nach dem 2. Weltkrieg klar, dass Japan seine SVK nicht ins Ausland entsenden darf, nicht einmal um Verbündete zu unterstützen. Aus diesem Grund entsandte Japan seine SVK auch nicht an den Golf.
Mit dem 1997 mit den USA geschlossenen Abkommen über ``Richtlinien für die Verteidigungskooperation'', das Operationen ``auf unmittelbar an Japan grenzende Gebiete'' beschränkte, unternahm Japan schon vor dem 11. September einen bedeutenden Schritt in Richtung Entsendung militärischer Einheiten an Schauplätze außerhalb seines Territoriums. Das neue Anti-Terror-Gesetz hob diese Beschränkung auf und ermöglichte Japan die jederzeitige Entsendung seiner Truppen an jeden Punkt der Erde.
Ob man nun die Verfassung und hier vor allem Artikel 9, überarbeiten solle oder nicht, bleibt in Japan weiterhin ein kontroversielles Thema, da der Druck für eine Überarbeitung nicht nur von konservativen Politikern in Japan kommt, sondern auch von außerhalb. Im Jahr 2000 wurde der so genannte Armitage-Bericht von einer Kommission unter der Leitung des nunmehrigen amerikanischen Vizeaußenministers Richard L. Armitage erarbeitet. Mit der Formulierung, dass ``Japans Verbot kollektiver Selbstverteidigung die Zusammenarbeit in der Allianz behindere'' und dass ``die Aufhebung dieser Verbots eine engere und effizientere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ermöglichen würde'', stach man in ein Wespennest.
De facto wünschten sich die Amerikaner also, Japan möge seine militärische Kooperationsbereitschaft erweitern. Da Armitage und einige andere Mitglieder dieser Kommission nunmehr zu hochrangigen Vertretern der Bush-Administration avancierten, betrachteten japanische Politiker eine Reaktion auf diesen Bericht als lebensnotwendig. Die Diskussionen innerhalb der japanischen Regierung zum Thema kollektive Selbstverteidigung nahmen immer breiteren Raum ein.
Es blieb jedoch schwierig, dem Begriff ``kollektive Selbstverteidigung'' eine praktische Bedeutung beizumessen. Das neue japanische Anti-Terror-Gesetz war ein Versuch, das Konzept ``kollektiver Selbstverteidigung'' klarer zu definieren. Premierminister Koizumi meinte vor dem Diet, dass die Verfassung einige diffuse und unklare Bestimmungen enthalte und diese mit Sachverstand zu interpretieren wären. Schließlich vermied es Koizumi aber doch, die Verfassung zu ändern oder formell festzustellen, dass Japan in ``kollektiver Selbstverteidigung'' agiere.
Obschon das Oberhaus wie auch das Unterhaus des Diet spezielle Untersuchungsausschüsse einsetzten, die sich mit Fragen der Verfassungsänderung - vor allem von Artikel 9 - befassten, bleibt eine Änderung aus mehreren Gründen schwierig. Erstens zeigen Meinungsumfragen einhellig, dass sich eine Mehrheit der Japaner für die Beibehaltung von Artikel 9 in seiner derzeitigen Form ausspricht. Artikel 9 wird weiterhin als Symbol für die friedliche Gesinnung Japans hochgehalten und bleibt ein Hindernis für eine eventuelle Remilitarisierung des Landes. Japan hat es zwar geschafft, das neue Anti-Terror-Gesetz ohne Verfassungsänderung durchzusetzen, aber eines Tages werden die Grenzen der freien Interpretation der Verfassung erreicht sein.
Die Reaktion anderer asiatischer Staaten, allen voran China und Südkorea, setzen den verfassungsrevisionistischen Tendenzen ebenfalls Grenzen. Als Premierminister Koizumi im Oktober Japans neues Anti-Terror-Gesetz in China und Korea erläuterte, äußerten die Staatschefs in beiden Ländern scharfe Bedenken. Südkoreas Präsident Kim Dae Jung meinte gegenüber Premierminister Koizumi, er hoffe, dass `` die SVK sich auf dem Boden der Friedensverfassung bewegen werden.''
Die japanische Öffentlichkeit wird sich einer ernsthaften und tiefgreifenden Diskussion über die zukünftige Verteidigungspolitik des Landes stellen müssen, gleichgültig ob Artikel 9 in seiner derzeitigen Form bestehen bleibt oder nicht. Wir sollten die Formulierung eines Grundgesetzes zur nationalen Sicherheit, das die Rolle und die Grenzen für Aktionen der SVK eindeutig definiert, ernsthaft ins Auge fassen.


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