Über alle Zweifel erhaben waren die Wissenschaft – und das Verhalten der Wissenschaftler – noch nie. Man denke an den koreanischen Forscher Hwang Woo-suk, dessen Behauptung, er habe Stammzellen aus von ihm geklonten menschlichen Embryonen entnommen, auf gefälschten Forschungsergebnissen beruhte. Hwang wurde nun kürzlich von der Universität Seoul entlassen, und sechs seiner Mitarbeiter wurden suspendiert oder mussten Gehaltskürzungen hinnehmen.
Hwang und seine Kollegen sind kein Einzelfall. Als Reaktion auf wiederholte, große Aufmerksamkeit erregende und hochgradig schädliche Skandale in den letzten Jahren setzen inzwischen viele Universitäten und in manchen Fällen sogar ganze nationale Forschungsförderungseinrichtungen Prüfungsausschüsse ein, die sich mit Verstößen gegen das befassen, was man heute mit dem Begriff „Forschungsethik“ bezeichnet.
Aber sind derartige Ausschüsse erforderlich? Und falls ja, in welchem Geist sollten sie ihre Arbeit durchführen?
Ob Künstler oder Naturwissenschaftler: Geistesarbeiter sind zwanghaft damit beschäftigt, Anerkennung auszusprechen und für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Als Basis für die Einstellung, Beförderung und Entlohnung von Universitätsmitarbeitern wird immer öfter die Häufigkeit herangezogen, mit der ihre Veröffentlichungen in einschlägigen Publikationen zitiert werden. Selbst wenn jemandes Arbeit kritisiert wird, muss sie ihm ordnungsgemäß zugeschrieben werden.
Eine derartige Anerkennung wird häufig einfach deshalb ausgesprochen, weil jemand anerkennenswerte Arbeit geleistet hat. Immer öfter allerdings spiegelt die Fixiertheit auf Anerkennung den potenziellen finanziellen Wert der Arbeit wieder. Und unabhängig davon, wie man die Anerkennungswürdigkeit intellektueller Arbeit definiert, eines ist klar: Die Anzahl der gemeldeten Betrugsfälle nimmt zu.
Manchmal besteht der Betrug im Diebstahl geistigen Eigentums: Der Schuldige heimst die Lorbeeren für die Arbeit eines anderen ein. Insbesondere in den am stärksten vom Wettbewerb gekennzeichneten Wissenschaftsbereichen jedoch erfolgt Betrug häufig in Form von Fälschungen, d.h., der Schuldige fabriziert Daten. Plagiat ist die Sünde des Hörsaals; Fälschung die Sünde des Labors. Aber weder im einen noch im anderen Fall gibt es bisher standardisierte Methoden, um die Integrität der Forschung zu gewährleisten – oder der Forscher, die sie durchführen.
Eine nützliche Vereinfachung beim Umgang mit der potenziellen Arbeit von Ethikräten im Bereich der Forschung ist es, zwei Kontrollmodelle zu betrachten: das „inquisitorische“ und das „akkusatorische“. Während das inquisitorische Modell voraussetzt, dass Betrug allgemein verbreitet ist, aber häufig unerkannt bleibt, nimmt das akkusatorische Modell eine weniger paranoide Haltung ein und geht davon aus, dass Forscher so lange unschuldig sind, bis man ihnen das Gegenteil nachgewiesen hat.
Der natürliche Kontext für ein inquisitorisches System sind Bereiche, wo die wissenschaftliche Integrität aufgrund der Verquickung von Forschung und politischen oder finanziellen Interessen regelhaft bedroht ist. Häufig – insbesondere im Falle der biomedizinischen Forschung – sind derartige Verquickungen unvermeidlich. Hier agieren die Inquisitoren teils als Kostenprüfer, teils als Gedankenpolizei. Durch unangekündigte Stichproben in Labors suchen sie zu gewährleisten, dass die verschiedenen Interessengruppen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung auf ihre Kosten kommen.
Die Inquisitoren müssen die Macht haben, Missetätern die Fördermittel zu entziehen, vielleicht sogar, sie zu exkommunizieren, indem sie einem Wissenschaftler die Ausübung seiner Tätigkeit oder die Möglichkeit zur Publikation nehmen. Hwang beispielweise verlor seine Forscherlizenz und es wurde ihm für die Dauer von fünf Jahren untersagt, einen anderen öffentlichen Posten zu bekleiden.
Die Glaubwürdigkeit eines derartigen Systems beruht allerdings auf der Fähigkeit der Inquisitoren, tatsächlich von Partikularinteressen innerhalb wie außerhalb der Forschungsgemeinschaft unabhängige wissenschaftliche Standards zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass inquisitorische Ethikprüfungen lediglich als intellektuelle Selbstjustiz betrachtet werden.
Man denke etwa an den Ausschuss des dänischen Forschungsrates mit dem ominösen Namen „Ausschuss über wissenschaftliche Unlauterkeit“, der im Jahre 2002 nach Beschwerden gegen den Politikwissenschaftler Bjørn Lomborg zusammentrat, dessen Buch The Skeptical Environmentalist nach eigener Aussage bewies, dass Ökologen die ihnen vorliegenden Daten zur Unterstützung ihrer jeweiligen politischen Ziele systematisch tendenziös auslegten.
Der Ausschuss befand Lomborg ursprünglich im Wesentlichen eben jenes Fehlers für schuldig, den dieser den Ökologen vorgeworfen hatte. Er weigerte sich jedoch, zu der Frage Stellung zu nehmen, in wieweit Lombergs Verhalten für das fragliche Feld normal oder normabweichend sei. Dies ermöglichte es Lomborg, erfolgreich gegen das Urteil des Ausschusses Berufung einzulegen und zu behaupten, dass es – angesichts seiner jüngsten Ernennung zum Direktor eines bedeutenden dänischen Umweltforschungsinstituts – politisch motiviert sei.
Letztlich wurde der Ausschuss über wissenschaftliche Unlauterkeit selbst neu organisiert. Im Nachhinein hätte sich der Ausschluss vermutlich weigern sollen, den Fall anzuhören, da Lomborgs Buch Gegenstand intensiver öffentlicher Prüfung war, und zwar häufig durch Experten, die dazu positiv (in The Economist) wie negativ (in Scientific American) Stellung nahmen. Dies war ein echter Fall, wo ein geistiges Werk vor dem sprichwörtlichen „Gericht der öffentlichen Meinung“ ein faires Verfahren erhielt und keiner weiteren Überprüfung bedurfte.
Tatsächlich scheint der Fall Lomborg das akkusatorische Modell ethischer Überprüfung zu stützen, das davon ausgeht, dass die Wissenschaftler ihre eigenen Angelegenheiten durch normale Peer-Review-Verfahren angemessen regeln. Hier wird wissenschaftliche Integrität nicht als Pflicht gegenüber den Interessengruppen – Förderern, Unternehmen oder, wie im Falle von Hwang, um nationale Prestige bedachten Politikern – verstanden, sondern als kollektive Verantwortung, die durch Feststellung und Korrektur von Fehlern erfüllt wird, bevor diese größeren Schaden anrichten.
Das akkusatorische System ist für die relativ seltenen Fälle konzipiert, wo Fehler durch das Netz der Peer Reviews schlüpfen und konkrete gesundheitliche oder ökologische Schäden an hervorrufen oder die Verfälschung späterer, von der Gültigkeit der betrügerischen Arbeit ausgehender Forschungsergebnisse zur Folge haben. Um eine Beschuldigung zu erheben, muss der Ankläger nachweisen, dass erstens ein Schaden hervorgerufen wurde und dass dieser zweitens dem Beschuldigten zuzurechnen ist.
Die einander entgegengesetzten Annahmen des inquisitorischen und des akkusatorischen Systems spiegeln die Ambiguität des Konzeptes vom wissenschaftlichen Betrug wider. Viele so genannte Betrugsfälle sind Fälle, in denen Forscher Anerkennung für Arbeiten beanspruchten, die sie nicht wirklich durchgeführt hatten, die aber in die richtige Richtung wiesen und letztendlich von anderen abgeschlossen wurden. Streng genommen liegt ihre Schuld eher darin, die Grenzen zwischen dem potenziell Möglichen und dem Tatsächlichen zu verwischen als die zwischen wahr und falsch.
Tatsächlich begingen – nach heutigen Standards – auch Galileo und Mendel Betrug, da sie wohl ihre Daten schönten, damit diese eingängigen mathematischen Formeln entsprachen. Trotzdem bleiben sie wissenschaftliche Visionäre, weil andere derart wirksam auf ihren „Arbeiten“ aufbauten. Freilich wechselte in ihren jeweiligen Fällen kein Geld den Besitzer, und niemandes Leben wurde gefährdet. Vielleicht ist dies, unter dem Gesichtspunkt der Forschungsethik, der entscheidende Unterschied.


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