The Human Rights Revolution
Sind Menschenrechte universal?
Shashi Tharoor
Auch in unserer globalisierten Welt ist die Frage, ob das Konzept der "Menschenrechte" an sich nicht im Grundsatz abendländisch ist und somit die kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten der südlichen Hemisphäre nicht berücksichtigt, durchaus noch berechtigt. Können die Werte einer Konsumgesellschaft auf Gesellschaften übertragen werden, die nichts haben, was sie konsumieren könnten? Auch auf die Gefahr hin, frivol zu klingen: wenn man einen Mann in traditioneller Kleidung daran hindert, seine Frau zu schlagen, respektiert man dann ihre Menschenrechte oder missachtet man seine?
Tatsache ist, dass einige ernstzunehmende Einwände gegen das Konzept universaler Menschenrechte sprechen, die deren Verteidiger ernst nehmen müssen - und sei es nur, um sie zu widerlegen.
Zunächst wäre da der Einwand, Formulierung und Ausmaß von Rechten und Werten hingen von der jeweiligen kulturellen Wahrnehmung ab, und da es keine universale Kultur gebe, könne es auch keine universal gültigen Menschenrechte geben. Einige Philosophen kritisieren in diesem Zusammenhang das individualistische Menschenbild, das dem Konzept der Menschenrechte zugrunde liege, demzufolge das größte Bedürfnis des autonomen Individuums die Unabhängigkeit von staatlicher Intervention sei, und das postuliere , der Mensch habe gewissermaßen das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Nicht-westliche Gesellschaften beruhten demgegenüber oft auf einer Gemeinschaftsethik , derzufolge die Gesellschaft mehr sei als lediglich die Summe ihrer einzelnen Mitglieder, und nach der Pflichten einen höheren Stellenwert hätten als Rechte.
Dann wäre das bekannte Nord-Süd-Argument zu erwähnen, wonach die "Menschenrechte" dem Westen die Argumente für seine Intervention in Entwicklungsländer liefern. Einige argumentieren auch, Entwicklungsländer können sich Menschenrechte nicht leisten, da grundsätzliche Aufgaben wie die Bildung von Nationen und die wirtschaftliche Entwicklung noch nicht gelöst seien; eine vorübergehende Missachtung oder Beschränkung der Menschenrechte würde so einige wenige opfern, um der Masse zu dienen.
Andere tun sich schwer mit bestimmten Rechten, die ihrer Meinung nach die kulturelle Idiosynkrasie des Westens reflektieren, ganz vorne stehen in diesem Zusammenhang die Rechte der Frauen. Wie können die Rechte der Frauen universal sein, wenn in einigen Gesellschaften die Heirat nicht ein Vertrag zwischen zwei Personen, sondern die Verbindung von Familien ist, und wenn dem Verhalten der Frau eine zentrale Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Familienehre zukommt?
Zudem argumentieren einige hochrangige Geistliche, Menschenrechte seien nur dann akzeptabel, wenn sie auf den transzendentalen Werten des Glaubens beruhten und somit Gottes Zustimmung besäßen. Dieses Argument reflektiert den grundsätzlichen Konflikt zwischen der Universalität der Menschenrechte und der Besonderheit religiöser Standpunkte.
Wie auf diese Einwände eingehen? Vorstellungen von Gesetz und Gerechtigkeit, Legitimität und Würde, Schutz vor Gewaltherrschaft und Einbeziehung in die Gemeinschaft finden sich in jeder Gesellschaft, und die Herausforderung für die Befürworter der Menschenrechte liegt nicht darin, angesichts der [Unmöglichkeit - besseres Wort? "Paradoxien"? "schwierigen Realisierbarkeit"?] des Universalismus die Hände über dem Kopf zusammenzuschlagen, sondern die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten.
Die genannten Einwände gaukeln einen Konflikt zwischen der Vorrangstellung des Individuums einerseits und der Wichtigkeit des Staates andererseits vor, der gar nicht vorhanden ist. Die Kultur wird zu oft gerade von denjenigen als Argument gegen die Menschenrechte bemüht, die nicht zögern würden, sie im Namen der Erhaltung ihrer Autorität zu vernichten. Außerdem: welches Land kann schon in Anspruch nehmen, seine reine "traditionelle Kultur" zu leben? Man kann nicht im Namen der Errichtung "moderner" Staaten Stammesgrenzen und Abkommen missachten und gleichzeitig argumentieren, es sollten Stammestraditionen berücksichtigt werden, um die Menschenrechtssituation eines Staates zu beurteilen.
Kultur hat nichts Sakrosanktes an sich. In jeder lebendigen Gesellschaft ist die Kultur in einem ständigen Entwicklungsprozess begriffen, indem sie auf Anregungen von innen und von außen reagiert, und Gesellschaften wachsen über vieles hinaus, was die Kultur vorgibt und stoßen es ab.
Zugegeben, Praktiken wie Kindsheirat oder weibliche Beschneidung gelten nur in wenigen Gesellschaften als verwerflich, aber fragen wir doch einmal die Opfer, wie sie sich fühlen. Wo Nötigung herrscht, werden Rechte missachtet und diese Missachtung muss verurteilt werden, wie die traditionelle Rechtfertigung auch heißen mag. Nötigung, nicht Kultur, ist das Kriterium.
Und in Bezug auf die Religion lässt sich sagen, dass jede Religion bestimmte Grundwahrheiten enthält, die auf die ganze Menschheit anwendbar sind - Gerechtigkeit, Wahrheit, Gnade, Mitleid - und die Menschen oft Gott die Schuld geben für ihre eigenen Sünden. Um es mit den Worten von UN-Generalsekretär Kofi Annan zu sagen: das Problem ist nicht der Glaube, es sind die Gläubigen.
Und gegen den Einwand, die Menschenrechte würden im Interesse der Entwicklung eines ganzen Landes ausgesetzt: Autoritarismus fördert die Repression, nicht die Entwicklung. Bei Entwicklung geht es um Veränderung, Repression dagegen verhindert die Veränderung. Es mag Beispiele für wirtschaftlich erfolgreiche autoritäre Gesellschaften geben, aber Botswana, eine afrikanische Demokratie, hat ein größeres Wachstum als die meisten autoritären Staaten.
Eine Reihe von Entwicklungsländern - insbesondere Indien, China, Chile, Kuba, Libanon und Panama - haben eine aktive und einflussreiche Rolle bei der Ausarbeitung der Erklärung der Menschenrechte gespielt. Die Prinzipien der Menschenrechte sind von vielen Entwicklungsländern anerkannt, nachgeahmt und ratifiziert worden, es wäre also kaum fair, zu unterstellen, sie seien ihnen aufgezwungen worden.
Wenn von der ethnischen Unangemessenheit der Menschenrechte Rede ist, muss man sich doch fragen, auf welches Recht ein Mensch in einem Entwicklungsland verzichten kann? Auf das Recht auf Leben? Auf Freiheit von Folter? Auf das Recht, nicht versklavt, körperlich angegriffen, willkürlich festgenommen, inhaftiert oder exekutiert zu werden? Niemand verlangt ernsthaft eine Beschneidung dieser Rechte.
Einwände gegen die Anwendbarkeit von Menschenrechtsstandards kommen nur allzu oft von autoritären Herrschern und Machteliten, um die Menschenrechtsverletzungen zu rechtfertigen, mit Hilfe derer sie sich an der Macht halten. Ebenso wie der Teufel die Bibel für seine Zwecke zitieren kann, kann das Drittwelt-Gemeinschaftswesen zum Slogan für entwurzelte Tyrannen werden, wie im Fall von Pol Pot, der an der Sorbonne ausgebildet wurde. Die authentischen Stimmen der Südhalbkugel wissen, was Schmerz bedeutet. Diese Stimmen sind es, die Beachtung finden müssen.
Copyright: Project Syndicate, Juni 2002
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