The Ethics of Life
Keine Krankheit für alte Menschen
Peter Singer
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PRINCETON – Die Lungenentzündung wurde früher als „Freund des alten Mannes“ bezeichnet, weil sie in vielen Fällen ein Leben, das bereits von geringer Lebensqualität und fortschreitendem Verfall geprägt war, vergleichsweise rasch und schmerzlos beendete. Nun zeigt eine an schwer dementen Patienten in Pflegeheimen im Raum Boston durchgeführte Studie, dass dieser „Freund“ heute oft mit Antibiotika bekämpft wird. Aufgrund derartiger Praktiken erhebt sich die offenkundige Frage: Behandeln wir Krankheiten routinemäßig, weil wir dazu in der Lage sind oder weil wir uns dazu verpflichtet fühlen?
Die von Erika D’Agata und Susan Mitchell durchgeführte und jüngst in den Archives of Internal Medicine veröffentlichte Studie zeigt, dass zwei Drittel der 214 schwer dementen Patienten mit Antibiotika behandelt wurden. Das Durchschnittsalter der Patienten betrug 85 Jahre. Beim Test über schwere Beeinträchtigungen, wo zwischen 0 und 24 Punkte erreicht werden können, wiesen zwei Drittel der Patienten null Punkte auf. Ihre verbale Kommunikationsfähigkeit wurde von nicht vorhanden bis minimal eingestuft.
Es ist nicht klar, dass die Anwendung von Antibiotika unter diesen Umständen das Leben verlängert, aber selbst wenn es so wäre, müsste man sich fragen, worin der Sinn der Sache liegt. Wie viele Menschen würden für eine Verlängerung ihres Lebens plädieren, wenn sie inkontinent und auf die Nahrungszufuhr durch andere angewiesen wären, nicht gehen könnten und ihre mentalen Fähigkeiten so unwiederbringlich zerstört wären, dass sie weder sprechen noch ihre Kinder erkennen könnten? In vielen Fällen wurden die Antibiotika intravenös verabreicht, was durchaus zu Beschwerden führen kann.
Die Interessen des Patienten sollten an erster Stelle stehen. Wenn es aber zweifelhaft ist, ob eine fortgesetzte Behandlung im Interesse des Patienten liegt oder es unmöglich ist, herauszufinden, was der Patient will oder wollte, ist es durchaus sinnvoll, andere Faktoren einzubeziehen, wie die Meinung der Familie oder die Kosten für die Allgemeinheit. Im Jahr 2005 betrugen die Kosten der öffentlichen amerikanischen Krankenversicherung Medicare für Anspruchsberechtigte mit Alzheimer 91 Milliarden Dollar. Bis 2010 sollen sie auf 160 Milliarden Dollar ansteigen. (Zum Vergleich: Im Jahr 2005 gaben die USA 27 Milliarden Dollar für Auslandshilfe aus.)
Außerdem weisen D’Agata und Mitchell darauf hin, dass die Verabreichung von derart vielen Antibiotika noch einen anderen Preis hat: Dadurch verschärft sich nämlich das Problem der Antibiotika resistenten Bakterien, wodurch wiederum andere Patienten gefährdet werden.
Bei dem 84-jährigen Patienten Samuel Golubchuk aus Winnipeg in Kanada, dessen physische und geistige Kapazitäten infolge einer Gehirnverletzung seit Jahren eingeschränkt sind, konnte die Lungenentzündung ihre erlösende Rolle nicht spielen. Golubchuks Ärzte waren der Meinung, es wäre das Beste, sein Leben nicht künstlich zu verlängern. Die Kinder Golubchuks allerdings argumentierten, dass eine Unterbrechung der lebenserhaltenden Maßnahmen gegen jüdisch orthodoxe Glaubensregeln verstoßen würde. Sie erwirkten einen Gerichtsbeschluss, der die Ärzte verpflichtete, ihren Vater am Leben zu erhalten.
In den letzten drei Monaten lebte Golubchuk mit einer Kanüle, die ihm das Atmen erleichterte und mit einer Magensonde, um ihm Nahrung zuzuführen. Er kann nicht sprechen und ist ans Bett gefesselt. Wie viel er von seiner Situation mitbekommt, ist umstritten. Sein Fall kommt nun vor Gericht und wie lange das Verfahren dauert, ist ungewiss.
Wenn Patienten nicht in der Lage sind, Entscheidungen hinsichtlich ihrer Behandlung selbst zu treffen, sollte den Wünschen der Angehörigen große Bedeutung beigemessen werden. Aber die Wünsche der Angehörigen sollten die ethische Verantwortung eines Arztes, im besten Interesse seines Patienten zu handeln, nicht außer Kraft setzen.
Golubchuks Kinder bekunden, dass ihr Vater mit ihnen kommuniziert. Aber die Feststellung der Tatsache, dass er bei Bewusstsein ist, könnte sich als zweischneidiges Schwert erweisen, weil es auch bedeuten könnte, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen eine sinnlose Tortur sind, und es in seinem besten Interesse liegt, in Frieden sterben zu dürfen.
Die andere wichtige Frage, die sich im Zusammenhang mit Golubchuks Fall erhebt, ist, inwieweit ein öffentlich finanziertes Gesundheitssystem wie jenes in Kanada verpflichtet ist, den Wünschen der Angehörigen von Patienten nachzukommen. Wenn die Familie eine Behandlung anstrebt, die nach dem professionellen Urteil der Ärzte nicht im Interesse des Patienten liegt, sollte die Antwort lauten: Diese Verpflichtung ist nicht sehr weitreichend.
Wenn Golubchuks Kinder das Gericht überzeugen können, dass ihr Vater nicht leidet, könnte das Gericht das Krankenhaus anweisen, den Vater in die Obhut seiner Kinder zu übergeben. Dann können sie auf eigene Kosten entscheiden, welcher weiteren Behandlung ihr Vater unterzogen werden soll. Das Gericht sollte jedoch nicht das Krankenhaus verpflichten, Golubchuk entgegen der Beurteilung der Ärzte weiter zu betreuen. Die kanadischen Steuerzahler sind nicht verpflichtet, die religiösen Ansichten ihrer Mitbürger finanziell zu unterstützen.
Peter Singer ist Professor für Bioethik an der Universität Princeton und Autor zahlreicher Bücher wie Die Befreiung der Tiere, Praktische Ethik, One World und gemeinsam mit Jim Mason, The Ethics of What We Eat.
Copyright: Project Syndicate, 2008.
www.project-syndicate.org
Aus dem Englischen von Helga Klinger-Groier
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jon 05:18 30 Dec 09
"How many people want their lives to be prolonged if they are incontinent, need to be fed by others, can no longer walk, and their mental capacities have irreversibly deteriorated so that they can neither speak nor recognize their children?"
I would.
Though not religious, I disagree with the arguments in this article, particularly the financially-based ones. I hardly find the religious beliefs, of the people refered to, to be radical. I also have a deeply felt respect for life (animal, foetal, and human).
I don't see why the medical professionals in this case viewed the continuation of treatment "not in the patient’s best interests", The evidence you've cited doesn't seem to attest to that. Moreover, over-riding a family's interest due to the opinions of medical practitioners, comes dangerously close to the NAZI policy of "euthanising" people who were physically or mentally disbled (with the active help and support of their physicians). While the reliance on financially based argument is no different (to the rationale of the NAZIs).
Canadians have, quite intelligently, voted for their politicians to enact whole-of-life healthcare for all citizens. This extends to the (however grossly) mentally impaired or disabled. This is all that the family were requesting.
On another point, your citation of the large expenditure made in the US on "beneficiaries with Alzheimer’s disease" (often for their other illnesses) makes no allowance for the millions of these people whose Alzheimer symptoms were still largely under control. In other words the vast majority (whose costs would, even more often, also largely be related to non-Alzheimer's diseases and symptoms).
Consciousness, even with little or no memory, deserves to be preserved. (At least until it can be proved that loss of memory begets loss of consciousness.)