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Sinn und Unsinn der Selbstverteidigung

Wenn Patriotismus, wie Samuel Johnson es formulierte, die letzte Zuflucht eines Schurken ist, dann ist Selbstverteidigung die letzte Zuflucht eines Aggressors. Sowohl Paranoiker, als auch diejenigen, die sich angesichts eines drohenden Angriffs wirklich verteidigen möchten, haben stets ein Argument zur Rechtfertigung ihrer Selbstverteidigung parat. Das amerikanische Argument für eine mögliche Invasion im Irak ist natürlich auch Selbstverteidigung, oder genauer gesagt, die Notwendigkeit sich und seine Verbündeten vor Saddam Hussein und einem möglichen Einsatz seiner Massenvernichtungswaffen zu schützen.

Der Anspruch auf "Selbstverteidigung" wurde allerdings auch schon aus weniger hehren Motiven erhoben. Timothy McVeigh, der Bombenleger von Oklahoma City, der 1995 168 Menschen tötete, glaubte die amerikanische Verfassung vor einer räuberischen Regierung verteidigen zu müssen. Als Yigal Amir im gleichen Jahr Jitzak Rabin ermordete, war er überzeugt Israel gegen einen Ministerpräsidenten zu verteidigen, der dem Feind heiliges Land überließ.

Gewalttäter gestehen selten ein, dass ihre Aktionen weniger mit der Verteidigung von Leben, Freiheit oder eines anderen Wertes zu tun haben, sondern vielmehr pure Aggression sind. Gibt es eine vernünftige Grenze zwischen sinnvollen und unsinnigen Interpretationen des Rechts auf Selbstverteidigung? Anwälte müssen danach trachten diese Grenzlinie zu finden, denn wenn wir der Selbstverteidigungs-Rhetorik der Staatschefs und Paranoiker nichts entgegensetzen, wird diese Grenze zwischen Aggression und Selbstverteidigung verschwinden.

Die Vereinten Nationen versuchten den zulässigen Anwendungsbereich der Selbstverteidigung zu definieren. Man ging dabei allerdings zu weit, indem man Ländern das Recht auf Gewaltanwendung ausschließlich im Falle eines "stattfindenden bewaffneten" Angriffs zugestand. Das hat wenig Sinn, denn man muss Staaten das Recht auf Selbstverteidigung auch im Falle bevorstehender Angriffe zugestehen.

Man stelle sich beispielsweise vor, wie sich japanische Kampfflugzeuge am 7. Dezember 1941 im Tiefflug Pearl Harbor näherten. Die Navy der Vereinigten Staaten hatte sicher jedes Recht sich zu verteidigen, bevor die Bomben fielen. Oder man denke daran, als Nasser 1967 seine Truppen an der israelischen Grenze konzentrierte und damit drohte, diese Grenze auf der Landkarte auszulöschen. Hat das nicht eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Straßenräuber, der seinem Opfer das Gewehr am Kopf ansetzt und zu schießen droht? Wenn Selbstverteidigung nicht einmal angesichts eines offenkundig drohenden Angriffs gestattet ist, dann wird diese Doktrin auch in alltäglicheren Fragen der moralischen Intuition kaum einzuhalten sein.

Allerdings ist der Übergang zwischen diesen eindeutigen Beispielen und zweifelhaften, umstrittenen Fällen, wie dem israelischen Angriff auf das irakische Atomkraftwerk Osirak im Jahr 1981 sehr fließend. Wer ein Atomkraftwerk baut, ist weit davon entfernt, einen atomaren Sprengkopf zu zünden. Der israelische Bombenangriff auf den Reaktor in Osirak muss daher als "vorbeugende Militäraktion" oder "Präventivschlag" bezeichnet werden - allesamt Wörter aus dem Graubereich der Selbstverteidigung.

Es hat wenig Sinn, sich mit der Bedeutung dieser schwer fassbaren Begriffe herumzuschlagen, denn beide gehen am Kern der Sache vorbei. Vielfach wird die Ansicht vertreten, der eigentliche Punkt sei das Risiko eines Angriffs und der Zerstörungen, die mit dem Einsatz von Waffenvernichtungswaffen verbunden sind. Hier wird so etwas wie eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Grundlage eines subjektiven Bedrohungsgefühls aufgestellt. Angst kann aber nicht objektiv beurteilt werden. Selbst wenn dies möglich wäre, hätte eine Invasion in das Territorium eines anderen Landes auf Basis einer Kosten-Nutzen-Rechnung verheerende Auswirkungen für das globale System der nationalen Souveränität und des Völkerrechtes.

Eine bessere Methode Selbstverteidigung sinnvoll zu definieren wäre die Anwendung zweier Prinzipien, auf denen sich das Recht auf Selbstverteidigung sowohl in nationalen Gesetzgebungen als auch im Völkerrecht gründet. Zuerst wäre das Prinzip der Reziprozität zu nennen. Dies würde Folgendes bedeuten: Wenn Israel das Recht hatte, den Reaktor in Osirak anzugreifen, dann hätte der Irak das Recht, das israelische Atomkraftwerk Dimona zu bombardieren. Wenn Amerika nun das Recht hat, Bagdad anzugreifen, hätte der Irak - der öffentlich noch nie Aggressionsabsichten gegenüber den USA bekundet hat - das Recht Washington zu attackieren.

Gleiches Recht für alle. Kein Staat kann per Gesetz behaupten: Ihr seid ein ,,Schurkenstaat" und wir sind die Guten und deshalb gelten für uns andere Regeln. Zugegeben, frühere Aktionen und Absichten beeinflussen die Einschätzung der Lage. Der Abschuss von Scud-Raketen auf Tel Aviv im Jahr 1991 ist natürlich von Bedeutung, wenn man die momentanen Absichten und Pläne Saddam Husseins gegenüber Israel zu beurteilen hat. Es gibt allerdings keine vergleichbaren Beweise aggressiver Handlungen des Irak gegen amerikanisches Territorium.

Das führt uns zur zweiten Voraussetzung für sinnvolle Selbstverteidigung. Der Beweis für aggressive Absichten muss öffentlich erbracht werden und für alle sichtbar sein. Öffentlichkeit ist ein entscheidendes Element der Rechtskultur. Eine drohende Aggression kann nicht durch geheime Dossiers dokumentiert werden, sondern nur durch Ereignisse, die auch CNN übertragen kann. Der Aggressor muss etwas tun, das allgemein als gefährliche Bedrohung erkannt wird, indem er beispielsweise eine Lenkwaffe auf ein Land richtet und damit droht von dieser Waffe auch Gebrauch zu machen.

Wenn wir nun auf die irrationalen Rechtfertigungen individueller Selbstverteidigung eines McVeigh, Amir und anderer zurückblicken, sehen wir, dass ihre Ängste auf privaten Erkenntnissen beruhten, die höchstens von einer Handvoll Freunde oder Verschwörer geteilt wurden. Öffentliche Bestätigung ist eine gewisse Garantie gegen die paranoide Selbstverteidigung Einzelner oder die politische Manipulation mancher Staatschefs. Wenn die Prinzipien der Gegenseitigkeit und Öffentlichkeit auf die momentanen Pläne gegen den Irak angewandt werden, sind die Folgen klar. Wenn nicht, riskiert Präsident Bush eine rechtswidrige Aggression gegen ein fremdes Land.

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